Duisburg. . Ein 21-jähriger Mazedonier ist vom Amtsgericht zu 15 Monaten auf Bewährung wegen Raubes verurteil worden. Er hatte auf dem Hamborner Altmarkt spontan eine Rentnerin überfallen und ihr die Handtasche geraubt.

Erleichtert nahm ein 21-jähriger mazedonischer Staatsbürger das Urteil des Amtsgerichts Stadtmitte entgegen: 15 Monate mit Bewährung wegen Raubes. Zehn Wochen lang hatte der junge Mann für seine Tat in Untersuchungshaft gesessen.

Der 21-Jährige war erst wenige Wochen vor der Tat eingereist, um Familienangehörige zu besuchen. Mit ihnen war er am 25. Februar bei einem Einkaufsbummel auf dem Hamborner Altmarkt unterwegs. Doch plötzlich war der 21-Jährige verschwunden.

Die besorgten Angehörigen, die den Sohn in Schwierigkeiten wähnten, gingen zur Polizei, um Vermisstenanzeige aufzugeben. Dort erfuhren sie, dass der Sohn schon vor ihnen auf die Wache gekommen war – allerdings nicht freiwillig.

Überfall spontan beschlossen

Der Angeklagte hatte spontan beschlossen, eine 82-Jährige zu überfallen. Er hatte sich der alten Dame von hinten genähert und an ihrer Handtasche gezogen. Als die Rentnerin stürzte, entriss er ihr die Tasche und gab Fersengeld. Weit kam er nicht. Vollzugsbeamte des Hamborner Gefängnisses hatten die Tat beobachtet und schnappten den Räuber.

Der gab sich vor Gericht ausgesprochen zerknirscht. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe.“ Von seiner Familie bestens versorgt, hätte er keine Straftat nötig gehabt, um an Geld zu kommen. „Mein Mandant ist bislang weder in seiner Heimat noch in Deutschland in irgendeiner Weise straffällig geworden“, ergänzte der Verteidiger.

Opfer erlitt Prellungen

Mit Blick auf das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, setzte das Gericht eine 15-monatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. „Sie haben Glück gehabt, dass der alten Dame außer ein paar Prellungen nichts weiter geschehen ist“, betonte die Vorsitzende. Sich als Opfer ausgerechnet eine Rentnerin auszusuchen, die sich kaum habe wehren können, sei allerdings ausgesprochen mies gewesen, so die Richterin in der nicht gerade leise vorgetragenen Urteilsbegründung.