Duisburg. Eine Hochfelder Firma soll unerlaubt umweltgefährdende Abfälle auf ihrem Gelände gelagert haben. Vor Gericht muss sich die frühere Geschäftsführerin des mittlerweile insolventen Betriebs verantworten.

Der Fall, mit dem sich seit Dienstag das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz auseinandersetzen musste, stinkt im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel: Auf dem Gelände einer Firma in Hochfeld, die sich mit der Aufbereitung von Brennmaterial beschäftigte, sollen seit 2003 umweltgefährdende Abfälle gelagert worden sein. Angeklagt ist nun die frühere Geschäftsführerin des Unternehmens, eine 56-jährige gelernte Arzthelferin aus Bochum.

Laut Anklage durfte die inzwischen in der Insolvenz befindliche Firma Ballastkohle, Asche und bestimmte Schlämme auf ihrem Gelände lagern. Doch davon soll auf einer mehr als 40.000 Kubikmeter großen Halde fast nichts gefunden worden sein. Laut einem Gutachten, auf das sich die Staatsanwaltschaft stützt, fanden sich in rund hundert Tonnen Proben dagegen Hochofenschlacke und weitere Abfallprodukte aus der Roheisenerzeugung, Abraum aus dem Bergbau und in erheblichem Maße auch Tierfutter-Pellets, die möglicherweise mit BSE-belastetes Tierknochenmehl enthielten. Der Gutachter ging von einer „erheblichen Gefährdung für Mensch und Tier“ aus. Ein Sturz in den Abfallhaufen, aus dem unter anderem Schwermetalle, Benzole und andere giftige Stoffe austreten, könne sogar lebensgefährlich sein.

Verteidigung will Freispruch

Doch die Verteidigung ist sich keiner Schuld bewusst. Nachdem ein einschlägiges Verfahren gegen die Angeklagte 2003 gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde, habe die 56-Jährige alles getan, um die Missstände abzustellen, behaupten die Anwälte. „Die Bezirksregierung hat jeden Schritt begleitet“, so die Verteidiger. Während das Verfahren gegen zwei Mitbeschuldigte gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde, solle nun offenbar „das kleinste Rädchen“ zum alleinigen Sündenbock gemacht werden. Dann müsse man sich aber auch fragen, ob nicht ein Vertreter der Bezirksregierung mit auf der Anklagebank sitzen müsste, wetterte einer der Anwälte.

Die Vorsitzende des Schöffengerichts V - als Spezialgericht zuständig für schwerwiegende Umweltverstöße - regte an, dass man ohne aufwändige Beweisaufnahme zu einer Verurteilung lediglich wegen Fahrlässigkeit kommen könne. Vergeblich mahnte sie, dass nach Aktenlage im Falle einer gründlichen Beweisaufnahme auch ein sehr viel nachteiligerer Ausgang für die Angeklagte zu befürchten sei. Doch die Richterin stieß bei der Verteidigung auf taube Ohren. Mit Blick darauf, dass ihre Mandantin ansonsten auf einem Schuldenberg sitzen bleibe, sei alles andere als ein Freispruch nicht hinnehmbar, hieß es.

Seufzend setzte die Vorsitzende das Verfahren daraufhin zunächst aus. Bis zu einem Neustart sollen nun noch weitere Akten beigezogen, Zeugen ermittelt und möglicherweise ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden. Fest steht bereits jetzt, dass dem Gericht eine sehr lange und schwierige Beweisaufnahme bevorsteht.