Duisburg. .
„Aus dem Melderegister der Stadt Duisburg werden selbstverständlich keine Adressen verkauft“, erklärte die Stadt Duisburg gestern. Es sei aber „privaten Dritten“ wie etwa Privatpersonen, Firmen oder in den meisten Fällen Anwälten möglich, auf Anfragen zu einer „hinreichend bestimmten Person“ eine Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten.
„Hinreichend bestimmt“ heißt beispielsweise, dass der Name eines säumigen Unterhaltszahlers bekannt ist, nicht aber die Anschrift. Eine einfache Melderegisterauskunft kostet sieben Euro.
Keine Meldedaten aktiv zum Verkauf angeboten
Das vom Bundestag jetzt beschlossene Meldegesetz enthält erstmalig genauere Regelungen, wenn die bei der Meldebehörde erfragten Daten für die Werbung oder den Adresshandel (der Firmen untereinander) genutzt werden sollen. Hierzu sind Widerspruchsregelungen vorgesehen. Stadtsprecherin Anja Huntgeburth: „Keinesfalls wurden bisher und werden zukünftig Meldedaten aktiv von der Meldebehörde zum Verkauf angeboten.“
Ob dieses Gesetz so wie beschlossen in Kraft treten wird, erscheine nach aktuellem Stand „doch recht fraglich“, ist die Einschätzung der städtischen Experten. Falls es so beschlossen würde, träte es zum 1. November 2014 in Kraft. Aber es sei noch nicht möglich, „aufgrund der kurzfristigen Änderung des Gesetzentwurfes“ alle Regelungen und deren Auswirkungen zu prüfen.
"Skandalös"
Datenschützer hatten in den letzten Tagen das neue Gesetz kritisiert, weil Meldedaten danach auf kommerziellen Interessenten wie Werbefirmen weitergegeben werden dürften, solange die betroffene Person nicht Widerspruch eingelegt hat. Und selbst dann wäre noch die Datenweitergabe möglich, wenn sie zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden soll. Datenschützer fürchten, dass beispielsweise Namen, die bei Gewinnspielen angegeben werden, um Alter, Geschlecht, akademische Titel und ähnliches ergänzt werden könnten.
Ein prominenter Duisburger hat indessen schon Front gemacht gegen das neue Gesetz: Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) hält es „in wichtigen Punkten für skandalös“. Niemand könne sagen, wo persönliche Daten am Ende landen. Jäger mahnte an, der Bund müsse „dringend nachbessern“. NRW jedenfalls werde diesem Gesetz in der aktuellen Form im Bundesrat die Zustimmung verweigern und den Vermittlungsausschuss anrufen.