München. Die Daten der Bürger sollten mit dem neuen Melderechtsgesetz eigentlich besser geschützt werden, so stand es im ersten Entwurf des Gesetzes. Eigentlich. Denn die Fassung, die der Bundestag nun verabschiedet hat, lässt Datenschützern und Vertretern der Opposition die Haare zu Berge stehen.

Datenschützer und SPD laufen Sturm gegen das neue Melderechtsgesetz, das der Bundestag vergangene Woche verabschiedet hat. Es sei "gesetzlicher Wahnsinn", sagte Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagausgabe). Das neue Recht ermögliche "den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil". Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als "unsäglich". Er forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen. Auch die SPD will die Reform verhindern. "Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft", sagte Parteichef Sigmar Gabriel. Ein solcher Verkauf von staatlichen Daten sei nicht akzeptabel.

Die Kritik entzündete sich an Paragraf 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst. Der Paragraf ermöglicht es Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen - nicht nur Namen und Titel, sondern auch Anschriften und selbst Geburtstage und frühere Namen sollen nicht tabu sein. (dapd)