Duisburg. . Im Duisburger Rathaus laufen schon die Vorbereitungen für die OB-Wahl am 17. Juni. Die Wahlbenachrichtigungskarten sind im Druck und werden in den nächsten Tagen versandt. Per Brief können die Duisburger schon ab Freitag, 18. Mai, wählen. Allerdings gibt es diesmal einige Besonderheiten.
Nach der Wahl ist vor der Wahl. Zumindest in Duisburg. Denn der Tag der NRW-Wahl war gleichzeitig Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses für die OB-Wahl. Bereits seit Montag sind die Wahlbenachrichtigungskarten im Druck und werden in den nächsten Tagen versandt. Auch wenn die Duisburger das Wählen inzwischen gewöhnt sein dürften: Bei der OB-Wahl gibt es diesmal einige Besonderheiten. Das Wichtigste im Überblick:
Die Wahlkarte ist auch für eine mögliche Stichwahl gültig
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist sowohl für die Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni als auch für die eventuelle Stichwahl am 1. Juli gültig. Sie wird allen Wählerinnen und Wählern am Wahlsonntag wieder ausgehändigt für den Fall, dass es eine Stichwahl gibt.
Briefwahl auch gleich für Stichwahl beantragen
Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung lassen sich die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen. Sie können auch mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch (http://briefwahl.duisburg.de) beantragt werden. Für die OB-Wahl gibt es ein Besonderheit: Man hat verschiedene Auswahlmöglichkeiten bei der Beantragung der Briefwahl. Sie kann direkt für beide Wahlen, aber auch nur für die OB-Wahl oder nur für die Stichwahl beantragt werden. Aufgrund der sehr kurzen Zeitspanne von nur zwei Wochen zwischen der Oberbürgermeisterwahl und der eventuellen Stichwahl empfiehlt es sich auf jeden Fall, sich bereits jetzt zu entscheiden, ob die Briefwahl nicht direkt für beide Wahlen beantragt wird. In diesem Fall werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch ausgestellt und versandt.
Briefwahl ist vom 18. Mai bis zum 15. Juni möglich
Ab Freitag, 18. Mai werden im Verwaltungsgebäude Bismarckstraße in Neudorf und in allen Bezirksämtern Briefwahlstellen eingerichtet. Dort ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen. Briefwahlanträge werden für die Oberbürgermeisterwahl bis einschließlich 15. Juni, 18 Uhr, und für die Stichwahl bis 29. Juni , 18 Uhr, entgegengenommen.
Vertreter müssen Vollmacht mitbringen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.