Duisburg. . Einer dementen Rentnerin fehlten nach ihrer Wohnungsauflösung Schmuck und Pelze. Ihre Nichte hatte Strafanzeige gegen die Entrümpelungsfirma und die amtliche Betreuerin gestellt. Ihr Verdacht: Langfinger waren am Werk.

Hildegard I. (Name geändert) war alt und eine schnell fortschreitende Demenz machte der alleinstehenden Frau zu schaffen. Ihre gesundheitliche Situation spitzte sich ebenfalls dramatisch zu. Als sie nicht mehr in der Lage war, sich um sich selbst zu kümmern, wurde eine Betreuerin für sie eingesetzt.

Die einzig lebende nahe Verwandte, ihre angeheiratete Nichte Erika W. (Name geändert) aus Süddeutschland, erreichte die Nachricht zu spät, um sich selbst um die Betreuung zu bemühen.

Ihr Antrag, die Betreuung im Nachhinein ehrenamtlich zu übernehmen, wurde ihren Angaben nach mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie nicht blutsverwandt sei. Die eingesetzte amtliche Betreuerin von Hildegard I., eine Rechtsanwältin, sorgte dafür, dass ihre Klientin in ein Seniorenzentrum kam, wo sie versorgt wurde. So weit, so gut.

Tante hinterließ ein kleines Vermögen

Was die Nichte danach erlebte, war nach ihren eigenen Schilderungen weniger gut und ärgert sie bis heute maßlos: Ihre Tante war keine arme Frau, sie hinterließ ihr als Alleinerbin ein kleines Vermögen, wozu eigentlich auch Pelze und Schmuck gehört hätten. „Doch davon war schon nichts mehr vorhanden, als ich nach Duisburg kam und die Wohnung gerade aufgelöst wurde, nachdem meine Tante ins Seniorenheim gezogen war“, erzählt sie.

Im Vertrauen darauf, dass bei den Werten, um die es hier ging, die Staatsanwaltschaft sich für den Fall interessieren würde, stellte sie Strafanzeige. Sie machte Fotos von leeren Schmuckkästchen, ausgeräumten Schränken und erstellte eine Liste mit den vermissten Pelzmänteln und Schmuckstücken, benannte Personen, die bezeugen konnten, dass ihre Tante Schmuck und andere Wertgegenstände – unter anderem eine Ikone mit Zertifikat – besessen hatte.

Ermittlungsverfahren wurde eingestellt

„Die Staatsanwaltschaft in Duisburg nahm auch die Ermittlungen auf. Anfangs war ich sehr zuversichtlich, dass dies auch Folgen haben würde“, erklärt Erika W. Um so überraschter war sie, als sie erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den unter Verdacht geratenen Inhaber einer Entrümpelungsfirma mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt hatte. Das Verfahren gegen die Betreuerin wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 1500 Euro eingestellt.

Trotz aller Auflistungen der vermissten Wertgegenstände und der Benennung von Zeugen blieb am Ende das Problem, dass nicht nachweisbar war, ob die Wertgegenstände noch in der Wohnung waren als die Anwältin sie zum ersten Mal betrat. Denn als amtlich bestellte Betreuerin ist sie verpflichtet, eine Inventarliste aufzustellen, um die dort eventuell vorhandenen Vermögenswerte festzustellen. Im Falle von Hildegard I. hätten das nach den Schätzungen ihrer Nichte Gegenstände mit einem Gesamtwert von „35.000 bis 40.000 Euro“ sein müssen.

Alters-Betreuung früh regeln

Wie die Duisburger Staatsanwaltschaft mitteilte war „nach Durchführung der Ermittlungen ... nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass und ggfls. welche Wertgegenstände bei Übernahme der Betreuung durch das Betreuungsbüro noch vorhanden waren“, so der Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Detlef Nowotsch.

„Ich möchte die Menschen einfach dazu ermuntern, ihre Betreuung dann zu regeln, wenn sie es noch können“, unterstreicht Erika W. Wenn erstmal ein Betreuer amtlich bestellt ist, werde es für Verwandte nach ihren Erfahrungen schwer, etwas auszurichten: „Ich bin immer wieder vor eine Mauer gelaufen“, ärgert sie sich.

Vorsorgevollmacht

Amtliche Betreuer werden in der Regel auf Bitten eines Gerichts von der Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes vorgeschlagen. Dessen Leiter Dr. Wolfgang Fries rät dringend dazu, Vorsorgevollmachten für Personen des eigenen Vertrauens auszustellen, solange man dazu in der Lage ist. „In den meisten Fällen übernehmen Verwandte auch die ehrenamtliche Betreuung. Das hat auch für Gerichte den Vorrang, die Wünsche des zu Betreuenden sind zu beachten.“

Die Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes verfügt über ein Verzeichnis hauptberuflicher Betreuer und die Zahl ihrer Klienten. „Wir verfolgen, inwieweit sie bereits ausgelastet sind.“ Einmal im Jahr müssen Betreuer dem Gericht über das Vermögen ihrer Klienten Rechenschaft ablegen. Wenn Vorwürfe erhoben werden, ist das Gericht ebenso ein Ansprechpartner wie die Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes. „Der Betreuer“, so Fries, „muss Belege vorlegen können. Kann er das nicht, muss er Schadensersatz leisten.“ Seinen Erfahrungen nach wurden Menschen, für die ein Betreuer eingesetzt wird, „oft vorher von anderen ausgenutzt“.

Vorsorgevollmachten sind bei der Betreuungsstelle zu bekommen: 0203/283 - 22 58.