Duisburg. Das Amtsgericht Duisburg informierte beim gut besuchten Tag der Betreuung über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Hilflos werden und nicht mehr über sich selbst bestimmen können - ein Alptraum, den viele Menschen weg schieben, weil er hoffentlich nie, oder erst im hohen Alter wahr werden könnte. Doch ein Unfall oder eine Erkrankung können jederzeit dazu führen, dass ein Mensch nichts mehr entscheiden kann. Gut, wenn dann mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wichtige Dinge geregelt sind. Diese nachdrückliche Botschaft vermittelte gestern das Amtsgericht Duisburg. Im Rahmen des landesweiten Tages der Betreuung, informierten Juristen über das heikle Thema.
„Ab 18 Jahren ist jeder allein“, so die klare Aussage von Betreuungsrichter Lars Mückner im gut besuchten Eröffnungsvortrag. Auch Ehepartner oder Kinder hätten nicht das Recht, etwas zu entscheiden, es sei denn, ein Gericht hätte sie zum gesetzlichen Betreuer bestellt.
Im Sinne der Betroffenen
Doch gibt es eine Vorsorgevollmacht, so muss die Justiz erst gar nicht eingreifen. „Jeder kann so regeln, wer sich im Notfall um Geldangelegenheiten, Wohnung, Versicherung oder Pflege kümmert“, so Mückner. Und per Patientenverfügung kann zusätzlich klar geregelt werden, welche Art der Behandlung gewünscht sei - oder eben nicht gewünscht sei.
Auch Justizminister Thomas Kutschaty, der zur Eröffnung der Veranstaltung nach Duisburg gekommen war, betonte, dass jeder Bürger die Möglichkeit habe, mit diesen beiden Instrumenten dafür zu sorgen, dass auch nach einem Schicksalsschlag im Sinne des Betroffenen entschieden werde.
Reger Andrang bis zum Nachmittag
Kutschaty und Mückner konnten in einer anschließenden Fragestunde zahlreiche Irrtümer ausräumen. So können Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung jederzeit geändert werden, man benötigt dazu keinen Notar und wenn den Erben eine Entscheidung eines Bevollmächtigten nicht passt, so dürfen sie sich höchstens ärgern.
Im Rahmen einer Sprechstunde beantworteten Richter danach Fragen von Besuchern in Einzelgesprächen. Auch hier herrschte bis zum Nachmittag reger Andrang, der zeigte, dass viel Informationsbedarf besteht.
Wer sich über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren will, kann Broschüren und Entwürfe für Vollmachten bei den Gerichten erhalten oder findet sie unter www.betreuung.nrw.de.