Duisburg.

Vor einem Jahr trat das Gesetz über Bildung und Teilhabe in Kraft. In Duisburg leben rund 31.000 Kinder und Jugendliche, die davon profitieren könnten. Nach den für 2011 vorliegenden Zahlen wurden für etwas weniger als die Hälfte bislang Anträge gestellt. Das geht aus den Angaben der Stadt und des Jobcenters hervor.

Peter Hilbrands, Pressesprecher der Stadt: „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bildungspaketes führen zu einem von der Stadt Duisburg aber auch von allen anderen Kommunen bedauerten sehr hohen bürokratischen Aufwand, der durch den Gesetzgeber vorgegeben ist.“

Rund 8000 Anträge wurden mittlerweile gestellt

Darüber hinaus hätten auch das verzögerte Inkrafttreten des Gesetzes und der notwendige organisatorische Aufbau einen schnellen Start der neuen Leistung verhindert. „Nach einem Jahr Laufzeit sind die Anfangsschwierigkeiten beseitigt, wobei aber trotzdem noch ständig darüber nachgedacht wird, wie das Verfahren für die Betroffenen so erleichtert werden könnte, damit noch mehr Kinder die notwendigen Leistungen erhalten“, sagte Hilbrands weiter.

Inzwischen wurden bei der Stadt für gut 50 % der berechtigten Kinder – rund 8000 – Anträge gestellt. Vielfach handele es sich um Wiederholungsanträge, z.B. für Kinder, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Hier muss mit jedem Verlängerungsbescheid der Wohngeldstelle bzw. der Familienkasse das Bildungspaket erneut beantragt werden. Damit konnte zwischenzeitlich vielen Kindern und Jugendlichen beispielsweise die Teilnahme an Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagessen in Schule oder Kita oder auch im Sportverein oder Musikschule ermöglicht werden.

Notwendige Unterlagen fehlen oft

„Nach wie vor besteht aber ein großes Problem darin, dass die jetzt eingehenden Anträge immer noch falsch oder unvollständig ausgefüllt sind oder notwendige Unterlagen fehlen“, erklärte Peter Hilbrands die lange Bearbeitungsdauer.

Rechtsanspruch

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Informationen auf der Internetseite:
www.bildungspaket.bmas.de

Die meisten Anträge hat allerdings das Jobcenter Duisburg zu bearbeiten. Nach Angaben von Sprecherin Katrin Hugenberg haben im Verantwortungsbereich des Jobcenters rund 23 000 Kinder Ansprüche auf Leistungen aus dem Gesetz über Bildung und Teilhabe. „Im letzten Jahr wurden 10 150 Anträge für 7815 gestellt. Etwa ein Viertel bezog sich auf Ausflüge und Klassenfahrten.“

Das Jobcenter zahlte 2011 rund 1,74 Mio. Euro aus. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres waren es schon rund 440 000 Euro. „Einige Anträge sind noch in der Bearbeitung.“ Nicht enthalten sind in diesen Summen die jährlich einmal zum Schuljahresanfang gezahlten Mittel für den persönlichen Schulbedarf. „Der wird ohne Antrag von uns gezahlt, wenn wir wissen, dass schulpflichtige Kinder Leistungen von uns beziehen“, so Katrin Hugenberg.