Duisburg. Die Nutzung des Bildungspaketes läuft schleppend an. Das Paket sei ein “Verwaltungsungetüm“, das alles sehr träge mache, sagt der Geschäftsführer der Bildungsholding. Bald folgt eine Informationsveranstaltung für Schulen, um die Situation zu bessern.
Eigentlich könnten schon 31.000 Anträge für Leistungen aus dem Bildungspaket vorliegen. Tatsächlich sind es nur 215.
Dabei würde es reichen, die Anträge zum Beispiel für eine Klassenfahrt, die in den ersten vier Monaten stattgefunden hat, formlos zu stellen, um die Frist (30. April) und damit die Ansprüche zu wahren. Formulare gibt es nach Angaben von Ralf Hörsken, Geschäftsführer der Bildungsholding, noch nicht.
„Es ist ein Verwaltungsungetüm entstanden, das alles sehr träge macht“, so Ralf Hörsken. „Jede Kommune muss die Ausführung des Gesetzes für sich selbst regeln.“ Und mit Sicht auf die Frist 30. April sei er „gar nicht froh, dass jetzt die Ferien beginnen.“
Mehr Nachhilfe-Angebote für Schulen
Ungelöst sind für Ralf Hörsken dabei noch einige Fragen. Zum Beispiel die, ob es richtig ist, bei Klassenfahrten keine Obergrenze zu setzen. „Da könnten sonst Geringverdiener, die keine Transferleistungen bekommen, ein Problem bekommen.“ Oder die Frage, wer Lernförderung betreiben darf: „Als ehemaliger Schulleiter weiß ich, dass Oberstufenschüler oder pensionierte Lehrer gute Nachhilfe geben können.“ Welche Kriterien müssen angesetzt werden? Hörsken möchte, dass die Schulen die Nachhilfe-Angebote für gut befinden müssen und denkt deshalb über eine „Positivliste“ nach. Keinesfalls sollten hier nur Nachhilfe-Institute zum Zuge kommen. „Auch über die Höhe der Vergütung muss nachgedacht werden.“ Im Gespräch sind 15 - 20 Euro.
„Unmittelbar nach den Osterferien werden wir die Schulleiter einladen und uns mit dem Jobcenter und dem Sozialamt zusammensetzen, um die genauen Informationen in die Schulen zu tragen.“ Er gehe davon aus, dass es „träge anlaufen, dann aber schnell viel ,Drive’ geben wird. Auf jeden Fall ist es eine riesige Chance, die Bildungsbenachteiligung aufzufangen“. Rund sieben Millionen Euro werden für das Bildungspaket in Duisburg ausgegeben werden. „Alle Beteiligten haben den Willen, eine vernünftige Lösung zu finden.“
„Wer Wohngeld- oder Grundsicherung erhält, kann sich an die entsprechenden Stellen oder an den Bürgerservice wenden, um dort die formlosen Anträge zu stellen“, so die Leiterin des Sozialamtes, Andrea Bestgen. „Wer Kindergeld-Zuschlag erhält, muss den Antrag bei der Familienkasse stellen, Hartz-IV-Empfänger beim Jobcenter.“
Formloser Antrag reicht zunächst
Zuwendungen gibt es - nach Prüfung - zum Beispiel für erteilte, notwendige Nachhilfe (mit Lehrerbestätigung), für Schulausflüge, die bereits stattgefunden haben, oder Mitgliedschaften in Sportvereinen (nicht in gewerblichen Sportclubs). Weitere Informationen auch bei Call Duisburg unter: 0203-94 000