Duisburg/Dinslaken. . Zwei Jahren und neun Monaten muss ein 22-jähriger Dinslakener ins Gefängnis - so endete am Donnerstag der Prozess vor dem Landgericht Duisburg. Der 22-Jährige hatte einen Molotow-Cocktail auf eine Vereins-Kneipe der Hell's Angels in Hamborn geworfen.
Mit einer Verurteilung zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis endete am Donnerstag der Prozess gegen einen 22-jährigen Dinslakener vor dem Landgericht Duisburg.
In der Nacht zum 10. Mai 2011 hatte der Unterstützer des Motorradclubs „Bandidos“ einen Brandsatz auf das Vereinslokal einer Anhänger-Gruppe der „Hell’s Angels“ in Hamborn geworfen. Die ursprünglich angeklagte versuchte schwere Brandstiftung war dem Angeklagten in dem zweitägigen Verfahren aber nicht zu beweisen gewesen.
Keine Brandstiftung
Der hatte behauptet, er habe den Brandsatz absichtlich nur auf die Mauer des Gebäudes an der Freiligrathstraße geworfen, weil er den rivalisierenden Rockern bloß einen Schrecken habe einjagen wollen. Die Aktion war eine Revanche dafür, dass die Anhänger der „Hell’s Angels“ ihn einige Monate zuvor verprügelt und sein Auto beschädigt hatten.
Das Gegenteil war dem Angeklagten nicht zu beweisen. Unzweifelhaft war der Molotow-Cocktail wirkungslos verpufft und hatte nur die Mauer geschwärzt. Eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung war daher am Ende alles, was dieser Anklagepunkt hergab.
Allerdings hatte der 22-Jährige gleich noch ein Dutzend weiterer Anklagepunkte gestanden. Dazu gehörte eine Reihe von Wohnungseinbruchsdiebstählen, die der junge Mann zwischen Mai und August 2011 in Dinslaken beging, und der Besitz zweier scharfer Schusswaffen, eines Revolvers und einer Pistole mit Schalldämpfer. „Ich habe viel Mist gebaut“, so die späte Selbsterkenntnis des Angeklagten. „Ich will mein Leben jetzt in den Griff bekommen.“
"Wer flitzt, der sitzt"
Mit dem Urteil kam die 2. Große Strafkammer dem Strafantrag des Staatsanwaltes in voller Höhe nach. Strafmildernd wirke sich zwar das Geständnis aus, so die Richter, die Fülle der in kurzer Zeit begangenen Straftaten sei allerdings erschreckend.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte übrigens eine Haftstrafe beantragt, die nur drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft lag. Und er hatte gefordert, seinen Mandanten, der bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt, bis zum endgültigen Haftantritt auf freien Fuß zu setzen.
Ein Ansinnen, das die Kammer glatt ablehnte. Schließlich hatte der mehrfach vorbestrafte 22-Jährige in der Untersuchungshaft bereits einen Fluchtversuch unternommen. „Da wollte er zwar nur seine Verlobte besuchen“, zeigte der Vorsitzende ein gewisses Maß an Verständnis, aber es bleibe beim Grundsatz: „Wer flitzt, der sitzt.“