Duisburg. .
Unruhig ging es nicht nur am 22. Februar 2011 bei einem Polizeieinsatz in Hamborn zu. Auch der Berufungsprozess vor dem Landgericht gegen einen 35-jährigen Türken aus Marxloh verlief jetzt phasenweise turbulent.
Der wehrte sich gegen eine Verurteilung wegen Widerstandes und Beleidigung und ließ dabei gleich drei angebliche Entlastungszeugen aufmarschieren, die nun ein Verfahren wegen Falschaussage erwartet.
Laut Urteil des Amtsgerichts Hamborn hatte sich der 35-Jährige geweigert, seinen Ausweis zu zeigen. Als er zur Wache mitgenommen werden sollte, wehrte er sich. Dabei habe er eine junge Polizistin als „Hure“ beschimpft. Das Amtsgericht verknackte den 35-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (60 Tagessätzen zu je 40 Euro) und zur Zahlung von 100 Euro an die Polizistin.
Ein recht mildes Urteil
Angesichts der zahlreichen Vorstrafen ein vergleichsweise mildes Urteil. Doch der Angeklagte zog in die Berufung. Die Beamten hätten ihn grundlos angegangen, so der 35-Jährige, der seine Version durch pantomimische Einlagen unterlegte. Er habe sich nur gewehrt. So sei eine Rangelei entstanden.
Eine Darstellung, die von jener der Polizisten erheblich abwich. Die berichteten, dass sich der Mann gesperrt habe und sie ihre Mühe hatten, ihn zu Boden zu bringen und ihm Handfesseln anzulegen.
Dann kam der Auftritt dreier Zeugen, die übereinstimmend die Behauptung auftischten, der Angeklagte sei von der Polizistin geohrfeigt worden. „Den Blödsinn hat ja nicht mal der Angeklagte erzählt“, wetterte der Staatsanwalt, ließ einen 18-Jährigen vorläufig festnehmen und sah nur angesichts des jugendlichen Alters der beiden anderen Zeugen davon ab, das gleiche auch mit ihnen zu machen.
Angeklagter beschwert sich über Staatsanwaltschaft
Der Angeklagte maulte über dieses Vorgehen, der Staatsanwalt fühlte sich verschaukelt und dem Vorsitzenden riss der Geduldsfaden. „Wir sind hier nicht auf der Kirmes“, brüllte er, als der Angeklagte ihm wiederholt Male ins Wort fiel.
Der Prozess wird am 8. Februar mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.