Duisburg. . Die Nacht zum 24. Oktober 2009 wäre beinahe die letzte für Familie Brücksken aus Asterlagen geworden. Iris Brücksken eilte ins Kinderzimmer, versuchte noch, ihrer röchelnden 13-jährigen Tochter zu helfen, dann wurde auch sie ohnmächtig.

Die Nacht zum 24. Oktober 2009 wäre beinahe die letzte für Familie Brücksken aus Asterlagen geworden. Iris Brücksken eilte ins Kinderzimmer, versuchte noch, ihrer röchelnden 13-jährigen Tochter zu helfen, dann wurde auch sie ohnmächtig. Hätte der Familienvater nicht geistesgegenwärtig die Fenster aufgerissen, wäre es für den Notarzt schon zu spät gewesen. Ein undichter Kamin im Haus am Grünen Weg war die Ursache dafür, dass drei der vier Familienmitglieder eine Kohlenmonoxidvergiftung erlitten und knapp mit dem Leben davonkamen. Nun muss sich die Justiz mit dem Geschehen beschäftigen.

Familie Brücksken hat auf Schmerzensgeld geklagt. Insgesamt 13.000 Euro fordern der ehemalige Bergmann, seine Frau und Tochter für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden vom Hauseigentümer, der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten (THS).

THS soll Pflicht vernachlässigt haben

Das Immobilienunternehmen mit Sitz in Gelsenkirchen, das in der Region gemeinsam mit Tochterfirmen weit über 70.000 Wohnungen verwaltet, habe seine Pflichten vernachlässigt, glauben die Brückskens. „Schon beim Einzug 2003 hat die THS gewusst, dass der Kamin undicht war“, so Iris Brücksken. Passiert sei nichts. Erst nach dem Unfall habe der Vermieter ein Metallrohr in den 80 Jahre alten Kamin des Bergmannshäuschens eingefügt.

Die Brückskens und die THS hatten sich bereits auf einen Vergleich über 7000 Euro verständigt. Doch dann machte der Immobilien-Riese einen Rückzieher. Nun muss die 2. Zivilkammer den Rechtsstreit entscheiden. Vor Gericht fährt die THS einen knallharten Kurs: Ihr Anwalt bestreitet, dass der Kamin undicht war und dass Familie Brücksken durch Kohlenmonoxid vergiftet wurde. Stattdessen könne ja auch eine 2003 von den Brückskens - mit Erlaubnis der THS - eingebaute Heizung im Keller den Unfall verursacht haben.

Kamin im Deckenbereich undicht

Dabei stellte der Bezirksschornsteinfegermeister unmittelbar nach dem Unfall fest, dass der Kamin im Deckenbereich zum Kinderzimmer undicht war. Ein Sachverständiger machte gestern noch einmal deutlich, dass der Rauch normalerweise trotzdem aus dem Schornstein gezogen wäre. Eine ungünstige Wetterlage sei Schuld daran, dass Gase zurückgedrückt wurden und durch einen Riss entwichen.

Ein Urteil soll am 8. Februar verkündet werden. Die Vorsitzende der 2. Zivilkammer ließ gestern in der Verhandlung durchblicken, dass sie an der Haftung des Eigentümers THS keinen Zweifel hat. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wird es aber wohl Abstriche geben.

Iris Brücksken ist über das Verhalten des Wohnungseigentümers empört. Und über die Politik, die es ablehnte, Hauseigentümern regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen von Kaminen zur Vorschrift zu machen. „Hier geht es um Menschenleben“, weiß Iris Brücksken.