Duisburg-Röttgersbach. . Die Jahreshauptversammlung des Tierschutzvereins wurde wegen Formfehlern abgebrochen. Jetzt ist der Vorstand komplett zurückgetreten. Zur Auflösung des Vereins kam es indes (noch) nicht
Der Tierschutzverein Duisburg wurde am Donnerstagabend im Haus Rubbert nicht aufgelöst, wie es der Vorstand eigentlich geplant hatte. Vor Beginn der Jahreshauptversammlung lagen die Nerven blank, es kam sogar zu einem Handgemenge. Ein Grund für die Aufregung: Neumitglieder durften nicht teilnehmen und der Vorstand hatte im Haus Rubbert lediglich eine Kegelbahn als „Saal“ gebucht: 12 bis maximal 16 Sitzplätze. Von weit über 100 Mitgliedern kamen zwischen 45 und 50, darunter viele alte Menschen, die dicht gedrängt stehen mussten.
Obwohl Vereinsmitglieder, die am Donnerstag die Berichterstattung der WAZ verfolgt hatten, den Vorstand darauf hinwiesen, dass nachweislich nicht alle Mitglieder zur JHV eingeladen waren, bestand der Vorstand auf Durchführung. Anträge auf Öffentlichkeit wurden abgelehnt, auch die Presse musste draußen bleiben.
Die an Dubiositäten und Kuriosem reiche Vereinsgeschichte wurde an diesem Abend um Episoden bereichert, wie Mitglieder der Redaktion anschließend übereinstimmend mitteilten: Die als 2. Vorsitzende ranghöchste Vereinsvertreterin, Magdalena Blümer, sagte ihren Vereinskameraden, dass sie gar kein Vorstandsmitglied sei. Im Vereinsregister ist das Gegenteil bewiesen – mit den Unterschriften des verstorbenen Vorsitzenden Saalfeld und des Schriftführers Tom-Manuel Frahm. Der erschien zur JHV gemeinsam mit dem Duisburger Rechtsanwalt Bjoern Richter.
Vorstandsmitglieder nahmen keine Stellung
Obwohl die 2. Kassiererin des Vereins, Ernestine Brands, im Gespräch mit der WAZ gesagt hatte, dass alle Spendengelder und auch 180.000 Euro aus einem Immobilienverkauf nach wie vor in der Vereinskasse seien, nahm kein Vorstandsmitglied auf Nachfragen der Mitglieder zu den Finanzen Stellung. Die Steuerberaterin des Vereins gab sich den Mitgliedern ebenso nicht zu erkennen, hieß es nach der Versammlung.
Rechtsanwalt Richter – eigentlich vom Vorstand bezahlt – wies schließlich darauf hin, dass die Versammlung nach geltendem Vereinsrecht aufzulösen sei, weil Mitglieder nicht eingeladen wurden. Obwohl dies bekannt war, trat anschließend der Vorstand geschlossen zurück und beendete die Veranstaltung.
Mitglieder fragen nun, ob ein Rücktritt in dieser Situation überhaupt möglich war?
„Der Rücktritt gilt“, sagte der emeritierte Jura-Professor und Vereinsrechtler Prof. Dr. Dieter Reuter aus Kiel auf Nachfrage unserer Zeitung, „allerdings bleibt dieser Vorstand weiter für alles haftbar, was während seiner Amtszeit im Verein passiert ist.“