Duisburg. Die weiter ungeklärte Frage zur Veröffentlichung der Briefwahl-Wahlbeteiligung wirft ein Schlaglicht auf die Verunsicherung bei der Stadt. Aber hätte vielleicht auch das Land als Gesetzgeber die Frage vorher klären müssen?

Es mag ja sein, dass die Frage der Veröffentlichung von Wasserstandsmeldungen bei der Briefwahl-Beteiligung eine juristisch kniffelige ist, weil mögliche Aspekte einer Wahlbeeinflussung eine Rolle spielen. Aber dass eine Klärung in einer Woche nicht möglich ist, dass ein Regelungsentwurf zur Überprüfung an die Bezirksregierung dann nicht verschickt wird, weil eine Unterschrift fehlt, das ist hanebüchen.

Schnell könnte man mutmaßen, Rathaus-Kräfte wollten mit einer Nachrichtensperre dem OB beispringen. Nach dem Motto: Bloß keine Wahlbeteiligung nennen, um die Sauerland-Gegner so oder so nicht anzuspornen. Doch selbst die Initiative ist sich nicht schlüssig: Helfen oder schaden solche Zwischenstände zur Wahlbeteiligung: Wie nah oder wie weit weg ist man von der notwendigen Hürde von 25%?

Genau diese Vieldeutigkeit macht klar, dass unterschiedliche Interessenlagen und Interpretationsspielwiesen keine Rolle spielen dürfen. Wenn bisher bei Wahlen Briefwahlquoten im Vorfeld bekannt gegeben wurden, warum nicht jetzt. Wegen der 25 Prozent-Hürde?

Das hätte die Stadt aber auch schon früher klären können. Seit Ende November ist der Abwahltermin klar. Erlaubter Einspruch: Das Gesetz hat das Land geändert, dann hätte es auch diese Verfahrensfrage vorab klären müssen.