Duisburg. .
91.478. Das ist die absolute Stimmenzahl, die die Sauerland-Gegner erreichen müssen, um Oberbürgermeister Adolf Sauerland abzuwählen. Mit ihr wäre die im Wahlgesetz festgeschriebene notwendige Abwahl-Mehrheit von 25 % der Wahlberechtigten erreicht.
Mit Stand vom Montag, 9. Januar, weist das Wählerverzeichnis nämlich exakt 365.910 Wahlberechtigte aus, die an der Abwahl am 12. Februar teilnehmen können. Diese Zahl und damit auch die magische 25-Prozent-Stimmen-Anzahl kann sich aber bis zum Abstimmungstermin noch ändern, durch Zu- oder Wegzüge oder etwa durch Tod. Wahlamtsleiter Burkhard Beyersdorff erwartet allerdings keine gravierenden Veränderungen.
Seit Donnerstag rattern mit Feststellung des Wählerverzeichnis im Rathaus die Druckmaschinen zur Erstellung der Wahlbenachrichtigungen. Sie gehen ab Dienstagmittag in die Post. Bis spätestens Donnerstag, erwartet Beyersdorff, müsste die Bundespost die Abstimmungsbenachrichtigungen zugestellt haben. Das wäre der Donnerstag, 12. Januar. Ab diesem Tag besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Wahlberechtigten haben mehrere Möglichkeiten abzustimmen:
Am Wahltag 12. Februar:
Die Abstimmungsberechtigten gehen mit ihrer Benachrichtung und auf jeden Fall mit ihrem Personalausweis an dem Sonntag in ihr Wahllokal. Für die 350 Stimmbezirke gibt es rund 250 Wahllokale. Auf jeder Wahlbenachrichtigung ist das zugeordnete Wahllokal in Wohnortnähe vermerkt.
Briefwahl
Ab dem 12. Januar beginnt die Möglichkeit der Briefabstimmung. Briefabstimmungsunterlagen können mündlich, also persönlich (nicht telefonisch) in einem beliebigen der sieben Bezirksämter (Adresse siehe Kasten) oder im Wahlamt, Bismarckstraße 150-158 in Neudorf, beantragt werden. Das geht auch schriftlich per Post oder elektronisch (im Internet unter briefwahl.duisburg.de). Die Wahlunterlagen können an den genannten Stellen auch direkt mit nach Hause genommen werden. Weitere Erklärungen finden sich auch auf der Wahlbenachrichtigung.
Bei einer Zusendung finden die Wahlberechtigten in der Post dann einen blauen Umschlag, in den der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt wird. Der Umschlag kommt in ein rotes Kuvert, das dann bis zum 12. Februar – per Post oder Einwurf – bei der Stadt eingegangen sein muss.
Briefwahl vor Ort
Darüber hinaus werden sowohl zentral im Wahlamt als auch in allen Duisburger Bezirksämtern Briefabstimmungsstellen eingerichtet. Dort ist nicht nur die Beantragung der Briefabstimmung möglich, sondern wer will, kann danach direkt vor Ort in einer Kabine sein Kreuzchen bei Ja oder Nein machen.
Fristen
Anträge auf Abstimmungsunterlagen werden bis einschließlich 10. Februar, 18 Uhr (online bis 13 Uhr), entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Abstimmungstag um 15 Uhr entgegengenommen. Die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Eine Person darf maximal vier Personen vertreten.
Bezirksämter und zentrales Wahlamt
Bezirksamt Hamborn: Hamborn, Duisburger Straße 213
Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl: Homberg, Bismarckplatz 1
Bezirksamt Meiderich/Beeck: Mittelmeiderich, Von-der-Mark-Straße 36
Bezirksamt Mitte: Stadtmitte, Sonnenwall 73-75
Bezirksamt Süd: Buchholz,
Sittardsberger Allee 14
Bezirksamt Rheinhausen: Rheinhausen-Mitte, Körner-platz 1
Bezirksamt Walsum: Walsum, Friedrich-Ebert-Straße 152
Erreichbarkeit der Bezirksämter: Mo: 8 bis 16 Uhr; Die: 8 bis 18 Uhr; Mi 8 bis 16 Uhr;
Do 8 bis 16 Uhr;Fr 8 bis 16 Uhr
Wahlamt: Bismarckstraße 150-158, Neudorf, mo-frei 8-16 Uhr, : 0203/283 3274