Duisburg. NRW will den Verkauf nikotinhaltiger Liquids für E-Zigaretten verbieten. Überprüfen soll die Einhaltung in Duisburg die Amtsapothekerin. Aber wie bloß? In den brummenden E-Zigaretten-Läden munkelt man indes, das Elektro-Rauchen sei Tabak-Lobby und Steuereintreibern ein Dorn im Auge.

Weißer Nebel aus der E-Zigarette: Schädlich? Weniger schädlich als der alte, brennende Tabak-Glimmstängel? Freier Verkauf erlaubt oder verboten? Nikotinhaltiger Dampf in Kneipen erlaubt oder nicht? Viele Fragen, nebulöse Antworten.

„Das Geschäft boomt“, freut sich zumindest David van Düren vom „r“ in der Königsgalerie. Einer von vielen neuen „E-smoker“-Läden, die aus dem Boden schießen. Seit der Eröffnung im neuen Einkaufszentrums begrüßt van Düren täglich zwischen 300 und 400 Kunden. In Stoßzeiten drängten sich bis zu 40 Leute in seinem Laden: „Es ist ein sehr beratungsintensives Geschäft, das Zeit in Anspruch nimmt“, weiß van Düren.

Keine Langzeitstudien über Gesundheitsschäden

„Kein Teer, kein Feinstaub, kein Kohlenmonoxid“, erklärt Mitarbeiter Markus Lommel bei der Demonstration des Rauchzubehörs aus Akku, Verdampfer und Depot. Dafür verdampfen Propylenglykol, Glycerin und Aromastoffe – durchweg durchaus zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe, versichern die Hersteller. Kritiker warnen aber vor auch noch ungewissen Gesundheitsschäden. Nikotin ist und bleibt ein Suchtgift. Zudem fehlen Langzeitstudien. Und: Was ist drin, in den „Liquids“? Nur natürliche Aromastoffe?

Und dann dies: NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens will den freien Verkauf unterbinden, weil er gegen das Arzneimittelrecht verstößt. Vom 16. Dezember ist ihr Erlass. Ihn umsetzen sollen jetzt die Unteren Gesundheitsbehörden. Konkret in Duisburg die Amtsapothekerin. So richtig weiß sie noch nichts von ihrem „Glück“. Stadtsprecherin Anja Huntgeburth: „Der Erlass ist ganz frisch. Wir prüfen, wie wir damit umgehen.“ Dass jetzt alle E-Smoker-Läden gestrengen Behörden-Besuch bekommen? Unwahrscheinlich.

Ein Dorn im Auge der Tabak-Konkurrenz und der Steuereintreiber

„Wir machen erst mal weiter“, sagt Jens Feldmann von der Duisburger Dependance des „e-smoker-Shops“ am Sternbuschweg. Er hat an diesem Montag eigentlich keine Zeit für Fragen, der Laden ist proppenvoll. Wie so oft. Und überhaupt: Was es zu kaufen gibt, ist alles herstellerseits getestet, ist keine Panscherei aus China oder sonst woher. „Wir wollen unsere Produkte auch gerne testen lassen, aber man will nicht“, so Filialleiter Feldmann.

Die Branche mutmaßt überdies: Der Tabak-Konkurrenz und den staatlichen Steuereintreibern ist das Elektro-Rauchen ein Dorn im Auge. Den einen gingen die zahlenden Raucher verloren, den anderen fehlten die Steuereinnahmen der Tabaksteuer, die auf den Liquids nicht lastet. Noch nicht?

Für die „Sucht-Raucher“ wird der elektrische Glimmstängel in der Tat dagegen zum verlockenden Rechenbeispiel: Nach der ersten „Investition“ von 40 bis 70 Euro für die E-Zigarette gibt’s zum Beispiel die 10-ml-Ampullen, die etwa dem Verbrauch einer Stange Zigaretten entsprechen, für rund fünf Euro.

Gegner und Fans der E-Zigarette in der Gastronomie

Derweil stellen sich weitere Fragen: Wo darf elektrisch gedampft werden? „Letzten Samstag hat mich ein Gast gefragt, ob er eine E-Zigarette bei uns rauchen dürfe und ich musste sagen: Das weiß ich nicht“, berichtet Sandra Schill vom „Kleinen Prinz“. Ihre Chefin, Petra Saatmann, wurde im Restaurant „Ziegenpeter“ ebenfalls angesprochen. „Ich habe es aus dem Bauch heraus verneint“, meint sie. Auch die Betreiber der „Lindenwirtin“ in Duissern verbieten den Konsum im Nichtraucherbereich: „Uns hat zwar noch keiner danach gefragt, aber das gestatten wir aus Prinzip nicht“, sagt Janine Herbertz, die Tochter des Inhabers.

Andere Gastronomen begrüßen den neuen Trend. „Ich habe selber eine E-Zigarette und meines Wissens darf diese auch im Nichtraucherbereich konsumiert werden“, meint Thomas Brinkmann von der Kneipe „Jedermann“. Auch Senior-Geschäftsführer Oreste Leone vom Ristorante „Mamma Leone“ bekennt sich als Fan: „Meine Frau und ich haben schon eine E-Zigarette, ich würde es begrüßen, wenn diese in Restaurants geraucht werden dürften.“ Sicher ob das erlaubt ist, ist er sich jedoch nicht.

Im Nichtraucherbereich nicht zulässig

„E-Zigaretten werden wie normale Zigaretten behandelt und sind im Nichtraucherbereich nicht zulässig“, erklärt Stadtsprecher Peter Hillbrands. Dabei berufe man sich auf eine Weisung des Gesundheitsministeriums, die im September veröffentlicht worden sei. Auch in den Zügen der Deutschen Bahn und der DVG ist und bleibt das Rauchen elektrischer Zigaretten untersagt. „Die Verwechselbarkeit mit anderen Zigaretten ist einfach zu groß“, argumentiert Hillbrands.

Die Rechtslage wirkt sich jedoch nicht negativ auf die Nachfrage aus. „Fünf bis sechs Prozent unserer Gäste rauchen die E-Zigarette schon“, meint Brinkmann vom „Jedermann“. Diesen Trend kann eine Angestellte des Finkenkrugs bestätigen: „Ungefähr fünf Prozent rauchen die elektrische Zigarette und einige unserer Angestellten auch. Ich bin allerdings skeptisch, ob das elektrische Rauchen nicht genauso schädlich ist.“