Duisburg. Die Gebag-Spitze muss mit Schadensersatzforderungen rechnen. Die städtischen Kontrolleure des Rechnungsprüfungsamtes sehen pflichtwidriges Verhalten des Vorstandes in Sachen Küppersmühle.
Der Gebag-Vorstand hat beim Küppersmühle-Erweiterungsbau „pflichtwidrig“ gehandelt, eigenmächtig Verträge unterschrieben, Beschlüsse des Gebag-Aufsichtsrates missachtet und „die Grenze zur Schadensersatzpflicht auch nach den großzügigsten Regelungen überschritten“. Zu diesem Ergebnis kommen offenbar die städtischen Kontrolleure des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) in einem weiteren Gebag-Bericht, der am Montag im Ausschuss vorgelegt wird.
Das RPA stützt sich in seinen Einschätzungen auch auf ein Rechtsgutachten. Danach ist jetzt auch der Gebag-Aufsichtsrat gefragt: Er muss sich mit der Realisierbarkeit möglicher Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Vorstand beschäftigen, will er sich nicht selbst schadensersatzpflichtig machen. Dabei muss er Verjährungsfristen berücksichtigen.
Gutachter sehen keine Untreue
Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten mit dem Tatbestand der Untreue sehen RPA wie Gutachter dagegen nicht. Der Vorstand sei davon ausgegangen, „im Einvernehmen mit den Entscheidungsträgern“ zu handeln“ – also im Sinne der Stadt als Gebag-Gesellschafter.
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Schadenersatzpflichtig sieht der RPA den Alt-Vorstand bezüglich der unerwarteten Mehrkosten für den Erweiterungsbau des Museums Küppersmühle. Aktueller Stand: Rund 70 statt 48 Mio €. Dabei geht es nicht nicht allein um das Schrott-Gerüst des Kubus (veranschlagte Kosten 8 Mio €) . Vor allem werden der Gebag-Spitze Versäumnisse bei der Bauorganisation und Kontrolle vorgeworfen.
Verstoß gegen Aufsichtsratsbeschluss
So soll es „Organisationsverschulden“ nicht nur im technischen, sondern auch im kaufmännischen Bereich gegeben haben. Gravierend scheint, dass der Vorstand gegen den Aufsichtsratsbeschluss verstoßen hat, die Gebag Belastung auf 1,3 Mio € zu begrenzen. Wie berichtet hatte sich die Gebag-Spitze 2010 am Aufsichtsrat vorbei gegenüber dem Sponsoren-Ehepaar Ströher vertraglich verpflichtet, alle Mehrkosten zu tragen und Schadensersatz zu zahlen, sollte die Gebag aus dem Projekt aussteigen.