Duisburg.
Seit Dienstag gilt die neue, bundesweite Trinkwasserverordnung. Betroffen sind nach derzeitigen Schätzungen über 175 000 Haushalte im Stadtgebiet. Georg Jachmich vom HuG Duisburg (Verein der Haus- und Grundeigentümer) schlägt Alarm.
„Was hier auf uns zukommt das ist wirklich hammerhart“, ist Jachmich über die neue Verordnung, die die Bildung von Legionellen unterbinden soll, entsetzt. Laut dieser müssen alle Betreiber einer Trinkwasseranlage, die mehr als 400 Liter Warmwasser speichern oder bei der mehr als drei Liter Warmwasser in der Leitung hängen, diese beim Gesundheitsamt melden. Danach muss die Trinkwasserwärmung bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres geprüft werden. Die Kontrolle muss dann jährlich wiederholt werden. Die Anlagen sind laut Jachmich zumeist in Mehrfamilienhäusern zu finden. Dort ist nun der Vermieter am Zug. „Die Kosten werden aber als Betriebskosten auf den Mieter umgelagert“, klärt der Geschäftsführer der HuG auf. Doch welche Schritte muss ein Vermieter nun einleiten?
Liste mit Prüfungsstellen
„Wir haben unseren Klienten erstmal dazu geraten, ihren Sanitärexperten mit der Frage zu beauftragen, ob ihre Anlage zu der meldepflichtigen Gruppe gehört“, erklärt Jachmich. Ist dies der Fall, muss der Eigentümer eine Prüfung veranlassen. Doch nun kommt Jachmich mit dem großen Fragezeichen um die Ecke. „Es wurde bis heute noch keine Prüfungsstelle festgelegt“, berichtet der Experte.
Im Internet kursiert zwar eine Liste mit Prüfungsstellen, die verstößt jedoch gegen das EU-Kartellrecht. Die Eigentümer hängen also in der Luft. Einerseits müssen sie die kostenintensive Prüfung fristgerecht vollziehen, wollen sie nicht mit einem Bußgeld belangt werden, andererseits steht nicht fest, wer überhaupt prüfen darf. Für Jachmich wird sich das Dilemma erst mit den ersten Anzeigen des Gesundheitsamtes und dem damit einhergehenden Verfahren lösen. Eine weitere Frage, die er aufwirft: Müssen Durchlauferhitzer auch geprüft werden?
„Nein! Durchlauferhitzer müssen nicht geprüft werden“, erklärt Wolfgang Büchel, Abteilungsleiter Gesundheitsschutz beim Gesundheitsamt Duisburg. „Das Gesetz halte ich für richtig“, befürwortet er die Verordnung, die beim Wechsel Philip Röslers vom Gesundheits- in das Wirtschaftsministerium angeschoben wurde. Das Gesundheitsamt ließ allerdings verlauten, dass das Gesetz noch überarbeitet wird. Man hat Schwächen bei der Durchführung ausgemacht. „Dazu habe ich einen neuen Beschluss auf dem Schreibtisch liegen, darf ihn aber noch nicht verwenden“, bestätigte Büchel.