Mülheim. .

Viele durch Legionellen ausgelöste Lungenentzündungen wären vermeidbar. Darum gilt ab 1. November eine neue Trinkwasserverordnung: In größeren Häusern muss das Wasser aus Warmwasseraufbereitungsanlagen jährlich auf Keime untersucht werden.

Die Gefahr lauert unter der Dusche: Legionellen. Diese Bakterien lösen grippale Infekte oder Lungenentzündungen aus. „So eine Erkrankung ist nicht ohne“, sagt Dieter Weber vom Gesundheitsamt Mülheim.

Besonders bei älteren Menschen könne eine Infektion schwere Verläufe nehmen. Legionellen leben in warmem Wasser vor und werden gefährlich, wenn man sie etwa beim Duschen inhaliert. Im Kampf gegen die Bakterien tritt am 1. November eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Dann müssen gewerbliche Betreiber von Warmwasseraufbereitungsanlagen größerer Häuser jährlich Wasserproben entnehmen und auf die Keime untersuchen lassen.


Keiner hat sich dran gehalten

„Eigentlich ändert sich gar nichts. Diese Maßnahmen werden schon länger empfohlen“, erklärt Weber. Doch es habe sich keiner daran gehalten, weshalb mit der neuen Trinkwasserverordnung jetzt eine Verpflichtung entstehe, dem Gesundheitsamt den Betrieb einer solchen Anlage anzuzeigen. Betroffen davon sind Vermieter, aber zum Beispiel auch Krankenhäuser. Wer keine Auskünfte über seine Anlage gibt, dem drohe womöglich sogar ein Bußgeld, so der Mediziner. Wie genau die Formalitäten aussehen, sei aber noch nicht abschließend geklärt, da durch die Verordnung neuer Verwaltungsaufwand entsteht.

Für sinnvoll hält Dieter Weber die Wasserüberprüfung trotzdem. „Wir haben eine völlige Untererfassung von Patienten mit Legionellen-Lungenentzündungen“, sagt er. Dabei sei die Erkrankung formal meldepflichtig. Viele der Infektionen ließen sich vermeiden, wenn Duschwasser regelmäßig überprüft werde.

Schon seit Jahren geprüft wird in den beiden Mülheimer Krankenhäusern. „Für uns ändert sich nichts“, erklärt Dorothee Renzel-Walter, Sprecherin des St.-Marien-Hospitals. Es würden nicht nur Proben genommen, sondern es herrsche auch durchgängig eine Temperatur von 60 Grad in den Warmwasserleitungen, 55 Grad in den Zirkulationsleitungen. Einmal pro Woche werde das Wasser auf 70 Grad erhitzt und damit alle Leitungen durchgespült. Um regelmäßige Proben kümmere sich die Hygienefachkraft. Das Evangelische Krankenhaus habe eine dezentrale Wasserversorgung, Änderungen durch die neue Verordnung hätten sich nur ergeben, wenn es eine zentrale Wasserversorgung gebe, heißt es von Seiten des Krankenhauses. Außerdem werde das Wasser seit 15 Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt überprüft.

Haus & Grund nicht einverstanden mit Probekosten-Neuregelung

Nicht ganz so weit ist der Entwicklungsstand Mülheimer Wohnungen. „Wir machen im Moment eine Bestandsaufnahme, wie viele solcher Anlagen wir haben“, sagt Christina Holz vom SWB. Zudem laufe eine Preisrecherche. Man rechnet mit 20 bis 50 Euro pro Probe. Die Kosten für die Beprobungen könnten auf die Betriebskosten umgelegt werden, jedoch nicht die Folgekosten, die entstünden, sollte sich irgendwo eine erhöhte Keimbelastung ergeben. Beim MWB ist man wegen der aktuellen Entwicklung froh, dass der größte Teil der Wohnungen mit Durchlauferhitzern ausgestattet ist, die als unkritisch gelten. Trotzdem seien einige Häuser betroffen, so Jürgen Steinmetz vom MWB- Vorstand.

Der Eigentümerverein Haus & Grund hat sich ebenfalls bereits mit der neuen Trinkwasserverordnung auseinander gesetzt. Im eigenen Magazin sei in zwei Artikeln über die Problematik informiert worden, so Geschäftsführer Andreas H. J. Noje. Betroffen seien jedoch nicht viele Eigentümer, da oft Durchlauferhitzer im Einsatz wären. Pro Haus rechnet er mit Kosten ab 200 Euro, je nach Größe, da an verschiedenen Stellen Proben genommen werden müssen, was zudem nur zertifizierten Betrieben erlaubt sei.

Auf welche Art die Probekosten Teil der Betriebskosten werden können, müsse noch genau geklärt werden. Beim Eigentümerverein ist man jedenfalls nicht hundertprozentig einverstanden mit der Neuregelung. „Es ist sinnvoll, dass auf gesundheitliche Aspekte Rücksicht genommen wird“, so Noje, „aber nach unseren Informationen ist die Menge an bekannten Erkrankungen in Wohnhäusern verschwindend gering.“ Deshalb müsse man sich die Frage stellen, ob die Überprüfung unbedingt notwendig sei, da auf Vermieter und Mieter sowieso schon viele Kosten zukämen. Trotzdem findet Noje: „Gesundheit geht vor.“

So schützen Sie sich vor Legionelleninfektionen

Um sich vor einer Legionelleninfektion zu schützen, empfiehlt Dieter Weber vom Gesundheitsamt einige Vorsichtsmaßnahmen beim Duschen. So solle man nicht direkt unter den Duschstrahl treten, sondern erst etwas Wasser ablaufen lassen und vor allen Dingen warten, bis das Wasser richtig heiß werde. Dies gelte gerade auch im Ausland und in Hotels. Wichtig sei zudem die richtige Temperatur: „Die Anlagen müssen mit 60 Grad gefahren werden.“ Im Sommer die Temperatur zu drosseln, könne zwar Energie sparen, aber die Gesundheit gefährden.