Duisburg. .

Drei Waschbecken und ein separater Kühlschrank, Brandschutztüren und Notausgänge: Neue Vorschriften machen den Duisburger Tagesmüttern das Leben schwer. Das könnte noch zu Problemen bei der U-3-Betreuung führen.

Drei Waschbecken und ein separater Kühlschrank, Brandschutztüren und Notausgänge, die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, Holztreppen gehen gar nicht – Tagesväter und Tagesmütter, die in privaten Wohnungen oder Häusern Kinder betreuen, müssen jetzt beim Bauordnungsamt eine Nutzungsänderung beantragen und dabei eine ganze Latte von Anforderungen erfüllen.

Das zweiseitige Merkblatt „zum Genehmigungsverfahren für die Nutzung von Räumen in der Kindertagespflege“ hat sogar schon in der Ausbildung befindliche Tageseltern in die Flucht geschlagen, berichtet Petra Borgiel. Sie betreut in einer Wohnung im Platz-Sharing-Verfahren sieben Kinder und sieht angesichts der Anforderungen ihre Existenz gefährdet -- und die der berufstätigen Eltern noch dazu. „Ich habe vor knapp einem Jahr 15 000 Euro in die Ausstattung der Wohnung gesteckt, das Jugendamt hat alles genehmigt. Eine Nutzungsänderung würde mein Vermieter nicht unterschreiben, was soll ich jetzt machen?“ fragt sie aufgebracht.

Schlamassel

Eine andere Tagesmutter, die gerade mitten im Verfahren steckt und deshalb ihren Namen nicht nennen will, echauffiert sich über den Sinn mancher Regeln. „Wir sind doch kein gastronomischer Betrieb, wozu brauch ich ein Handwasch-, ein Spül- und ein Ausgussbecken? Und wozu einen Kühlschrank, wenn die paar Kinder nur ihr Bütterchen mitbringen und ihre Trinkflasche?“

Thomas Krützberg, Leiter des Jugendamtes, kann die Aufregung verstehen. „Wir mussten uns vom Bauordnungsamt völlig zurecht sagen lassen, dass wir bauordnungsrechtliche Fragen nicht ausreichend berücksichtigt haben. Wir haben uns mehr darum gekümmert, dass der Bedarf gesichert ist, dass das Angebot aus pädagogischer Sicht stimmt.“ Krützberg nimmt den Schlamassel auf seine Kappe und verspricht schnelle und pragmatische Lösungen. In einer ersten Sitzung zwischen Jugendamt und Bauordnungsamt seien die Aufgaben verteilt worden, am Freitag haben sich die Ämter erneut getroffen. „Es bleibt uns nichts anderes übrig, wir werden jeden Einzelfall prüfen und schauen, wo man von den starren Regeln abweichen kann und mit welchen Mitteln Probleme aus der Welt geschafft werden können.“

Großtagespflege mit über 20 Kindern

Gemeint ist dabei unter anderem eine Großtagespflege mit über 20 Kindern in einem Mehrfamilienhaus mit Holztreppe. Hier soll mit dem Vermieter gesprochen werden, um eine Nottreppe von außen anzubauen, für die Finanzierung sollen Landes- und Bundesmittel angefragt werden.

Die Brandschutzregeln wurden nach dem verheerenden Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen verschärft. Die Loveparade sei dafür nicht ursächlich, so Krützberg. Er wirbt aber auch um Verständnis, „es geht hier schließlich um das Wohl von Kleinstkindern“. Er verspricht: „Wir werden noch im Oktober für Klarstellung sorgen.“