Duisburg. .

Nadelhölzer und alle Bäume in Kleingartenvereinen können künftig einfacher gefällt werden.

Die Änderung der seit 2001 geltenden „Baumschutzsatzung“ erleichtert Nadelbaumbesitzern, die Axt anzusetzen. Voraussetzung ist die Ersatzpflanzung eines Laubbaumes. Genehmigungen müssen auch weiterhin eingeholt werden.

Nach monatelangem Ringen haben sich jetzt „alle Fraktionen auf einen Kompromiss geeinigt“, verkündet Dieter Kantel (Grüne), Vorsitzender des Umweltausschusses. Die Satzung bleibt in ihrem Kern bestehen, wurde aber in einigen Punkten verändert.

Als Ersatz einen Laubbaum pflanzen

Durften bisher beispielsweise keine vitalen Nadelbäume abgeholzt werden, so können diese jetzt, nach Anmeldung bei der Stadt, abgesägt werden, wenn dafür ein Laubbaum eingepflanzt wird. Ausgenommen sind Eiben, die zwar zur Familie der Nadelbäume zählen, in der geänderten Satzung aber auch weiterhin geschützt bleiben.

Bislang mussten Baumbesitzer für die genehmigte Fällung eines Baumes mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm zwei neue pflanzen. Ab 2012 muss bis zu einem Stammumfang von 120 cm nur ein neuer Baum eingesetzt oder eine Ersatzzahlung an die Stadt entrichtet werden. Beträgt der Umfang mehr als 120 cm, ist für jede weitere angefangenen 40 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum zu pflanzen.

Fällung kostet 45 Euro

Die Verwaltungsgebühr für die Baumfällung beträgt 45 Euro. Misst der Stammumfang weniger als 80 cm, dürfen diese Bäume, nach Anmeldung, weiterhin ohne Ersatzleistungen aufbringen zu müssen, abgesägt werden.

Obstbäume dürfen ganz ohne Genehmigungen gefällt werden. Kleingartenvereine fallen komplett aus der Satzung. Ihnen ist es selbst überlassen, ob und welche Bäume sie auf ihrem Areal abholzen. Anmelden müssen sie das allerdings schon.