Die Rheinhauser CDU will den Bäumen im Bezirk an den Kragen: Die seien „ mittlerweile dermaßen reichlich vorhanden, dass eine Schutzfunktion für die meisten Nadelbäume und einige Laubgehölze nicht mehr vonnöten ist.“ Die ungeliebten Gehölze „beschädigen Dächer, Terrassen, Gehwege und Rohrleitungen. Im Einzelfall verursachen Bäume auch Allergien und verschatten übermäßig die Wohnanlagen“, meint Fraktionschef Ferdi Seidelt. Um die Landplage Baum wirksam bekämpfen zu können, soll nach seinem Willen die Baumschutzsatzung auf den Prüfstand: Sie gängele, überfordere und sei in einigen Bereichen überflüssig, findet der Christdemokrat.

In dieses Horn stößt auch Alois Fischer von der CDU Homberg: „Der Vorgang auf der Wilhelmallee in Homberg zeigt, dass die Baumschutzsatzung total veraltert ist.“ Dort hatte Fischers Parteifreund Manfred Hartl per Bürgereingabe beantragt, einen Baum, der eine geplante Solar-Anlage abgeschattet hätte, gebührenfrei beseitigen zu dürfen - letztendlich ohne Erfolg (wir berichteten).

Satzung greift ab 80
Zentimetern Umfang

Private Grundstückseigentümer in Duisburg dürfen Bäume ab einer bestimmten Größe auch auf dem eigenen Grundstück nicht ohne Weiteres fällen, weil diese laut Satzung für das Stadtbild und Stadtklima wichtig sind. Fast alle deutschen Städte haben so eine Satzung. Duisburg allerdings, meint die CDU, setzt übertrieben gründlich den Hebel an. Hier sind alle Bäume geschützt, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern haben. Ohne triftigen Grund dürfen sie gar nicht gefällt werden, und wenn doch, ist entweder eine gleichwertige Ersatzpflanzung auf eigenem Grund und Boden oder eine Abgabe von 250 ab 80 und je weiteren 250 Euro pro angefangenen 40 Zentimetern Umfang fällig. Nur bei Gefahr, etwa durch morsche oder nach Stürmen bereits „angezählte“ Bäume, darf die Säge gebührenfrei sägen. Andere Städte, etwa Bochum, schließen weniger „wertvolle“ Bäume wie Birken oder Pappeln, Essen gleich alle Nadelbäume von der Satzung aus.

Darauf zielt ein Antrag der Rheinhauser CDU-Fraktion für die Bezirksvertretung: Der Oberbürgermeister „wird gebeten, die Baumschutzsatzung so zu überarbeiten, dass es Bürgern ermöglicht wird, auf ihrem Grundstück bestimmte bislang baumschutzsatzungsgeschützte Bäume zu entfernen oder zu beschneiden.“ Gebühr und Verpflichtung zum Ausgleich sollen entfallen, das Fällen nur noch dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.

Allerdings: Eine Arbeitsgruppe aus Stadtrat und Verwaltung hat sich die Baumschutzsatzung bereits seit eineinhalb Jahren zwecks Vereinfachung zur Brust genommen. Laut Klaus Geeven vom Duisburger Umweltamt liegt ein Entwurf für die neue Satzung derzeit zur Prüfung beim Rechtsamt: „Danach geht es zur Abstimmung in die politischen Gremien. Ob das vor der Sommerpause passiert, ist noch unklar.“ Auf jeden Fall soll die neue Satzung aber noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.