Duisburg. . Weil ein Baum Schatten auf seine geplante Solaranlage werfen würde, will ihn Ex-CDU-Fraktionschef Dr. Manfred Hertl fällen lassen. Doch eine Verwaltungsgebühr von 91 Euro ist dem Duisburger zu hoch - er verweist auf den Umweltschutzfaktor.

Der ehemalige Fraktionschef der Homberger CDU, Dr. Manfred Hartl, möchte auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaik-Anlage errichten. Das sorgt für umweltfreundliche Energie, zu deren Erzeugung sonst jede Menge fossiler Brennstoff verbrannt werden müsste. 20 Tonnen CO2, rechnet Hartl vor, würden pro Jahr anfallen, wenn seine Solarzellen nicht aufgebaut und der entsprechende Strom stattdessen konventionell erzeugt würde. Deshalb gibt es gleichsam staatliche wie stattliche Fördergelder für solche Anlagen.

Zumindest bis Ende Juni. Dann tritt das (von der Berliner Regierungskoalition unter Führung von Hartls Partei) geänderte Energieeinspeisegesetz in Kraft, und die Förderung wird drastisch gekürzt.

Hindernis für die Photovoltaik-Anlage

Verständlich also, dass sich Hartl mit der Rettung des Weltklimas nicht zu viel Zeit lassen will. Jedenfalls nicht über den Stichtag hinaus. Dumm aber auch, dass der energiepolitischen Großtat ein Baum im Weg steht. Der Baum steht in Hartls Vorgarten, und schattet nicht nur die geplante Photovoltaikanlage, sondern auch das Haus als Ganzes sowie das Nachbarhaus über Gebühr ab - findet Hartl.

Findet übrigens auch das städtische Umweltamt: Obwohl die Trauerbuche in Hartls Vorgarten mit 160 Zentimetern Stammumfang ein Fall für die Baumschutzsatzung ist, wurde ihm bereits im April nach einem Ortstermin eine Fällgenehmigung in Aussicht gestellt: Die Buche müsse in der Tat regelmäßig beschnitten werden und könne sich unter diesen Bedingungen ohnehin nicht optimal entwickeln.

Auch über die in der Satzung vorgeschriebenen Ersatzmaßnahmen, vier kleinkronige Bäume, könne man reden: Zwei Bäume würden reichen. Vorher seien - wie bei jedem Bürger - ein Antrag auf Fällgenehmigung und 91 Euro Verwaltungsgebühr fällig.

Der Streit um die CO2-Bilanz

Unverhältnismäßig findet das der Antragsteller: Durch seine Solarzellen werde bereits so viel CO2 eingespart, dass dem Umweltschutz Genüge getan wäre. Mehr noch: Der Baum würde das im Laufe seines Lebens absorbierte CO2 irgendwann durch Verbrennen oder Verrotten wieder abgeben. Die CO2-Bilanz sei also gerade mal neutral - die seiner Solaranlage dagegen spätestens im dritten Betriebsjahr positiv.

Das, so die Stellungnahme der Stadt Duisburg, sei zwar aller Ehren wert, rechtfertige aber „nicht zuletzt vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Duisburger Bürger“ noch lange keinen Verzicht auf die Fällgenehmigung und die dafür fällige Gebühr.