Als beim Unwetter am 18. August ein städtischer Baum in Duisburg-Huckingen umfiel, beschädigte der gleich drei Fahrzeuge der Familie L. Wenn der Baum morsch war, müsste die Stadt für den Schaden aufkommen. Die hat einen Gutachter engagiert.
Meteorologisch gesehen war es ein ganz normales Unwetter, das am 18. August kurz nach 19 Uhr auch über der Kaiserswerther Straße niederging. Aber Familie L. traf es gleich dreifach: Zwei Autos und ein Motorrad wurden dabei beschädigt.
Der Wetterbericht verzeichnet für 19.25 Uhr jenes Abends Windstärke Sieben (51 km/h), nicht besonders aufregend also, als der Regen durch die Straße peitschte und die Bäume sich bogen. Kurz nach 20 Uhr hörten Anwohner ein Krachen. Es war nur noch Windstärke Drei (18 km/h), als einer der Bäume vor dem Haus mit der Nummer 215, der den Charakter der Allee bislang mit ausgemacht hatte, umfiel.
Die drei Fahrzeuge der Familie, ein Motorrad, ein zwei Jahre alter Opel Astra und das 15 Jahre alte Vorgängermodell, mit dem die Tochter (22) seit einem Jahr unterwegs ist, waren unter der Baumkrone begraben. Das Motorrad war danach nicht umgekippt, aber am Heckteil beschädigt. Der neue Astra wies eine gerissene Frontscheibe, eine verzogene Beifahrertüre und jede Menge Beulen und Kratzer auf. „Die Stoßstange hatte sich gelöst, ein Blinker war beschädigt“, berichtet die Mutter (44). Seltsamerweise hatten sich Äste des umgestürzten Baumes unter den alten Astra geschoben und ihn leicht angehoben. Ein anderer Ast hatte den Dachgepäckträger eingedrückt, dadurch glücklicherweise aber das Dach verschont. Auch er wies ein paar Kratzer und Beulen auf.
Kran im Sturm eingeknickt
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Die Familie beeilte sich, flugs alles zu fotografieren, denn nach einer halben Stunde traf die Feuerwehr ein und begann damit, den Baum zu zersägen.
Über den Baum wird ein Gutachten erstellt
Und neben den Aufräumarbeiten begann die Regulierung des Schadens. Alle drei Fahrzeuge sind bei der gleichen Versicherung unter Vertrag, das Motorrad teilkasko, der neue Astra vollkasko und der alte nur mit der gesetzlichen Haftpflicht. Dass sie für die Schäden an ihrem Auto vermutlich selbst wird aufkommen müssen, wurde der Tochter erst klar, als die Familie ihre Schäden bei der Versicherung meldete. Sie hatte geglaubt, eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen zu haben.
Die Polizei zeigte sich übrigens an der Aufnahme der Sturmschäden nicht interessiert, berichtet die Familie. Immerhin kam von dort der Hinweis, der Baum stamme von einem städtischen Grünstreifen. Und damit ist jetzt noch die Stadtverwaltung im Spiel. Sie lässt, wie die Familie erfuhr, durch einen Gutachter prüfen, ob der Baum morsch, also nicht mehr standfest, war. Dann müsste die Stadt für die Schäden aufkommen, ansonsten, soweit versichert, die Versicherung der Familie.
Die Mutter klagt indessen, dass ihr von ihrer Versicherung trotz Vollkasko kein Leihwagen zur Verfügung gestellt würde. Seit ein paar Tagen ist der Wagen nun in der Werkstatt, unter anderem, um die gerissene Frontscheibe austauschen zu lassen. „Ich bin seitdem sehr eingeschränkt“, klagt sie. Denn mit dem Motorrad könne sie wegen des beschädigten Hecks auch noch nicht fahren. Bleibt nur der leichter beschädigte Wagen der Tochter.
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