Duisburg. .
Alles andere als friedlich verlief der Abend des 11. Juli 2009 in einer Wohnung in Wanheimerort. Die Staatsanwaltschaft warf einem 24-jährigen Gladbecker in diesem Zusammenhang Körperverletzung vor.
Wechselseitige Strafanzeigen hatten mit der Einstellung des Verfahrens gegen zwei weitere Beteiligte geendet. Im Laufe der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Stadtmitte entpuppte sich der Fall als Eifersuchtstat.
Der Angeklagte bestritt , seinen Gastgeber angegriffen zu haben. „Ich habe zwischendurch in sein Laptop geschaut“, berichtete der junge Mann. „Das hat ihm nicht gepasst. Er hat zuerst zugeschlagen.“ Dabei habe er den 29-Jährigen doch nur davor bewahren wollen, nach dessen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik sich weiter mit den ehemaligen Mitpatienten zu treffen.
"Wir waren mal zusammen"
Dass sich dahinter mehr als ein Freundschaftsdienst verbarg, machte die Aussage des Geschädigten deutlich. Er habe sich am Tattag mit den Freunden aus der Klinik getroffen, erzählte der 29-Jährige. Später sei der Angeklagte dazugekommen. „Wir waren mal zusammen.“ Als der Ex in seinem Computer geschnüffelt habe, habe er ihn rauswerfen wollen. „Da hat er zugeschlagen. Als ich am Boden lag, hat er sich auf mich gehockt und weiter zugehauen.“ Folge: Ein Mittelhandknochen brach.
Genau in dieser Situation hatten auch die durch den Lärm aufmerksam gewordenen übrigen Besucher den Gastgeber und dessen Ex-Freund gesehen. Einer der Besucher riss den Angeklagten dann herunter und versetzte dem 24-Jährigen kräftige Schläge. Offenbar handelte es sich bei dem übereifrigen Retter um den neuen Favoriten des 29-Jährigen.
„Selbst wenn der andere zuerst angegriffen hat, ist das keine Entschuldigung, ihn so zu verprügeln“, meinte die Strafrichterin. Allerdings fiel das Urteil in Form einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu je zehn Euro) noch vergleichsweise milde aus.