Duisburg. . Zwei junge Männer wurden vom Jugendschöffengericht zu Bewährungsstrafen verurteilt: Die beiden Angeklagten hatten bei einem Handgemenge einen Azubi zusammengeschlagen. Zu der Auseinandersetzung kam es allerdings nur aufgrund eines Missverständnisses.
Ein dickes Missverständnis sorgte dafür, dass eine Begegnung zwischen mehreren jungen Männern am 15. August 2010 am Rande einer Feier des Albert-Einstein-Gymnasiums in Rumeln alles andere als friedlich verlief. Als Quittung standen jetzt ein Heranwachsender (19), dessen 22-jähriger Stiefbruder und ein weiterer Erwachsener (23) vor dem Jugendschöffengericht. Laut Anklage hatten alle drei mit vier Widersachern, die zufällig an der Schulallee des Weges kamen, Streit bekommen. Resultat: Ein 20-jähriger Azubi bekam kräftig Prügel - nachdem er über ein Gebüsch gestolpert war und hilflos auf dem Boden lag.
Bruder sollte sich mit Abholen beeilen
Der Heranwachsende berichtete, er habe mit dem 23-jährigen Mitangeklagten darauf gewartet, vom Stiefbruder per Auto abgeholt zu werden. Dann seien vier angetrunkene Männer aufgetaucht und hätten Stunk gemacht. „Ich habe meinen Stiefbruder angerufen und gesagt, er soll sich mit dem Abholen beeilen.“
Der Stiefbruder, so viel stand am Ende fest, hatte nach Erreichen des Schauplatzes sofort die Kampfhandlungen eröffnet. „Einer hat da wild mit den Armen rumgefuchtelt.“ Was der besorgte große Bruder fälschlich als Angriff interpretierte. Was folgte, war ein Handgemenge aus dem - auch das wurde schnell klar - sich der Heranwachsende klugerweise heraus gehalten hatte.
Geschädigter kam mit Prellungen davon
Der 20-jährige Geschädigte hatte zu flüchten versucht, war aber offenbar von drei Tätern - es blieb ungeklärt, wer der dritte war und woher er kam - verfolgt worden. „Weil ich rückwärts lief, bin ich über ein Gebüsch gestolpert. Und dann waren die drei auch schon über mir und haben zugeschlagen“, erinnerte sich der Zeuge, der mit Prellungen davon kam. Zwei seiner Begleiter, darunter ein 20-jähriger Polizeikommissaranwärter, bestätigten, dass die beiden erwachsenen Angeklagten dabei gewesen seien.
Während das Urteil für den 19-Jährigen nur Freispruch lauten konnte, wurden die beiden Erwachsenen wegen Körperverletzung zu sechs und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Obendrein müssen sie 75 und 150 Stunden Sozialdienst verrichten.