Duisburg.
Wegen gefährlicher Körperverletzung fand sich gestern ein 33-jähriger Deutsch-Türke vor dem Amtsgericht wieder.
Laut Anklage hatte er am 13. Januar seine getrennt lebende Ehefrau geschlagen und getreten und sie dann mit einem Duschschlauch gewürgt. Abgehalten worden war er nur durch durch die Schreie seiner sechs- und zehnjährigen Kinder.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat zunächst als versuchten Totschlag gewertet und beim Landgericht angeklagt. Dort kam man zu dem Schluss, es habe sich nicht um einen Tötungsversuch gehandelt und gab das Verfahren an das Schöffengericht ab.
"Ich wollte sie doch nur retten"
Der Angeklagte bestritt die Sache mit dem Duschschlauch hartnäckig. Die Schläge und Tritte gab er dagegen unumwunden zu. Im Oktober habe seine Frau ihn verlassen. „Sie flog zurück in die Türkei, wollte nie mehr wiederkommen.“ Als sie sich dann meldete und doch wieder nach Deutschland wollte, habe er das rundheraus abgelehnt. „Ich habe ihr gesagt, dass sie es nur will, weil sie in der Türkei nicht zurecht kommt und kein Geld mehr hat.“
Als die Frau dann am Tattag doch plötzlich in der Wohnung aufgetaucht sei, habe es Streit gegeben. „Nachdem ich sie geschlagen und getreten hatte, ist sie ins Badezimmer gestürmt und hat sich den Duschschlauch selbst um den Hals gelegt. Ich wollte sie doch nur retten.“
Selbstmordversuch "unwahrscheinlich"
Polizisten schilderten, dass ein Kind des Angeklagten am Tatort spontan geäußert habe, der Papa habe die Mama umbringen wollen, während das andere von einem Rettungsversuch berichtete. Die Ex-Ehefrau bestätigte die Anklage im Zeugenstand. „Ich habe keine Luft mehr bekommen. Ich dachte, er bringt mich um. Das hatte er mir ja vorher auch angedroht, wenn ich zurück komme.“ Ein Sachverständiger hielt den Duschschlauch für das Tatwerkzeug und sah einen Selbstmordversuch als unwahrscheinlich an.
Zuletzt zerrte der Angeklagte sogar noch seinen zehnjährigen Sohn in den Zeugenstand. Doch auf die Aussage des verängstigten Kindes gaben die Juristen nicht viel, da nicht zu ermitteln war, wann es wie von wem beeinflusst worden war.
Drei Jahre Gefängnis waren am Ende die deutliche Quittung für den Angeklagten.