Duisburg. .
Duisburger Kinder sind derzeit zahlreich in Ferienfreizeiten unterwegs oder nutzen die Angebote vor Ort. Es sind schließlich Sommerferien. Der Duisburger Jugendring schlägt jedoch Alarm, ob es diese Angebote in 2012 noch geben kann.
Er spricht für 83 267 jugendliche Mitglieder, für Verbände von der Sportjugend mit 41 000 Mitgliedern bis zur Jugendgruppe des Deutschen Amateur-Radioclubs mit 9 Aktiven. „Der verbandlichen Jugendarbeit in Duisburg fehlt die Planungssicherheit“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende Ünsal Baser. Dabei hätten Jugendhilfeausschuss und Stadtrat die Förderung der Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeplans beschlossen.
Baser kritisiert, dass der Kämmerer die von der Politik beschlossenen Gelder nur in willkürlichen Abschlägen auszahle und die Verbände keinen Bescheid über das ganze Jahr erhalten. Der Jugendring beobachtet, dass viele Ehrenamtliche zögern, die Verantwortung für eine Ferienfreizeit zu übernehmen. Das Problem: Die Verbände setzen Fördermittel der Stadt ein, um den Preis für Teilnehmer niedrig zu halten. Doch wenn die Bewilligung einkalkulierter Gelder nicht erfolgt, ist der Veranstalter haftbar.
Zuschüsse an die Jugendverbände sollen gekürzt werden
Kämmerer Dr. Peter Langner erklärt in einer Stellungnahme: „Trotz Ablehnung der Politik einzelner Konsolidierungsmaßnahmen im freiwilligen Bereich müssen gemäß Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht 50 % Einsparung - bezogen auf den jeweiligen ursprünglichen Sparvorschlag – erreicht werden. Dies bedeutet, dass die „Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit freier Träger“ (rd. 2,5 Mio. Euro), in denen auch die Zuschüsse an die Jugendverbände enthalten sind, insgesamt in einer Größenordnung von ca. 280.000 Euro zu kürzen sind.“
Zur Vermeidung von Einschnitten in der Kinder- und Jugendarbeit suche die Fachverwaltung momentan nach alternativen Sparmöglichkeiten. „Solange noch kein abschließendes Ergebnis erzielt worden ist, können die Haushaltsmittel für alle freien Träger nur sukzessive und sehr zeitnah erteilt werden. Damit soll gerade vermieden werden, dass einzelne freie Träger möglicherweise in ihrem Fortbestand in Frage gestellt werden.
Denn würde einem freien Träger ein Bescheid über 100 % für das komplette Jahr erteilt werden, würde dies gleichzeitig zu einer überproportionalen Kürzung bei anderen und damit indirekt zu einer Vorauswahl führen, wenn die Haushaltskonsolidierung mangels Alternative doch in diesem Bereich umgesetzt werden muss.“