Duisburg. .
Das Bayerischen Verwaltungsgericht München hat der Hauptstadt des Freistaates die Einführung der Bettensteuer untersagt. Doch bei der Duisburger Hotelbranche ist man noch zurückhaltend.
„Bei uns knallen noch nicht die Sektkorken“, sagte gestern Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Auch die Duisburger Hoteliers kämpfen (wie mehrfach berichtet) gegen die neueingeführte Übernachtungsabgabe zugunsten der Stadtkasse.
Der Münchner Richterspruch sei eine erstinstanzliche Entscheidung, das letzte Wort damit nicht gesprochen, erläuterte Kolaric: „Wir freuen uns aber über diesen Etappensieg.“ Doch habe ein Gericht in Koblenz schon anders entschieden. Vermutlich werde die Bettensteuer zur Sache für ein Bundesgericht: „Wir haben uns auf eine lange Auseinandersetzung eingestellt.“
Die Richter in Bayern hatten unter anderem gerügt, dass die Bettensteuer auch beruflich veranlasste Übernachtungen erfasse, die aber von keiner kommunalen Aufwandsteuer belegt werden dürften.