Duisburg. .
Noch ist vieles unklar zum Kanal-TÜV, nachdem das Land noch mal in die Röhre geschaut hat und nach der heftigen Kritik an Kosten, Fristen und Nutzen an den Bestimmungen für die Dichtigkeitsprüfungen der Kanal-Hausanschlüsse feilt. Doch was soll der Hausbesitzer jetzt tun? Die WAZ sprach mit Georg Jachmich von Haus & Grund und mit Silke Kersken von den Wirtschaftsbetrieben.
Herr Jachmich, was raten Sie Ihren Mitgliedern und Hausbesitzern ins Sachen Kanal-TÜV?
Am besten soll man jetzt gar nichts machen. Das Land ist ja momentan dabei, das Ganze wieder abzumildern. Man sollte abwarten, bis die Stadt sagt, was sie machen will, ob die Prüfung bis 2015 oder 2023 erfolgen soll.
Und was raten Sie, Frau Kersken?
Noch gilt die Frist bis 2015. Die Stadt kann aber jetzt in einer eigenen Satzung die Frist bis 2023 verlängern. Sie prüft derzeit, was sie machen will. Aber klar ist, die Dichtigkeitsprüfung kommt auf jeden Fall. Wenn jetzt auf der Straße gerade der Kanal saniert wird, sollte man auf jeden Fall die Prüfung machen. Dann wird eine mögliche Sanierung jedenfalls billiger, weil die Straße schon einmal aufgerissen ist.
Herr Jachmich, wirklich billig wird das nicht, oder? Allein der Dichtigkeitstest kostet mindestens 300 Euro, die Sanierung dann 500 bis 1000 Euro pro Meter.
Das ist die reine Gelddruckmaschine. Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht. Da gibt es viele Leute, die schnelles Geld machen wollen.
Sie halten nicht viel von der Kanalprüfung, oder?
So wie es vorgesehen ist, halte ich das grundsätzlich für Blödsinn. Denkbar wäre, die Kanalleitungen in einem Aufwasch zu prüfen, wenn die Stadt ohnehin den Abwasserkanal an der Straße macht.
Zahlen Versicherungen?
Die meisten nicht. Sie zahlen nur für Schäden innerhalb des Hauses, es sei denn, man hat die außenliegenden Leitungen mit im Versicherungsvertrag aufgenommen. Doch das ist selten. Man sollte sich auf jeden Fall seinen Vertrag anschauen und ihn gegebenenfalls ändern. Gibt es Schäden unter der Haussohle, kann das mit bis zu 20 000 Euro richtig teuer werden.
Frau Kersken, es soll nun unterschiedliche Schadensklassen und Reparaturbestimmungen geben.
Ja, ein Ministerialerlass mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist in Arbeit. Wir rechnen damit in diesem Monat.