Düsseldorf. . Das Land NRW hat die umstrittene „Dichtheitsprüfung“ bei Abwasserleitungen vereinfacht. Mit einem neuen Erlass des Umweltministeriums werde klargestellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen.
Das Land NRW hat die umstrittene „Dichtheitsprüfung“ bei Abwasserleitungen vereinfacht. Das Umweltministerium teilte am Freitag mit, dazu gebe es einen neuen Erlass.
„Wir wollen gesundes Trinkwasser für die Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). „Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen“, fügte er hinzu. Mit dem Erlass werde klargestellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählten zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.
Schwere Schäden müssen den Angaben zufolge innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren.
Anfang Juni hatte sich Rot-Grün mit der CDU auf eine Vereinfachung der Überprüfungen verständigt. Wegen drohender Kosten in Höhe von angeblich mehreren Tausend Euro in Extremfällen hatten Hausbesitzer Protest gegen die „Dichtheitsprüfung“ mobilisiert.
In NRW gibt es 700.000 Kilometer öffentliche Kanäle sowie private Abwasserkanäle mit einer Länge von 200.000 Kilometer. (dapd)