Düsseldorf. . Der Proteststurm hat gewirkt: Die Politik kommt den Hausbesitzern beim umstrittenen „Kanal-TÜV“ entgegen. Die Bedingungen werden gelockert: durch mehr Zeit zur Prüfung und billigere Prüfverfahren. Zudem muss nicht jeder kleine Schaden saniert werden.

Monatelang hatte die Politik über einen Kompromiss zum umstrittenen „Kanal-Tüv“ verhandelt. Angesichts erheblicher Widerstände von Hausbesitzern ge­gen die drohende Kostenlawine wollen SPD, Grüne und CDU die Bedingungen für die Prüfung der privaten Abwasserkanäle nun lockern. Die Botschaft: Mehr Zeit zur Prüfung, billigere Prüfverfahren und nicht jeder kleine Kanalschaden muss auch saniert werden. Ende Juni wird der Landtag entscheiden – die Zustimmung gilt als sicher.

„Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden“, heißt es in dem Antragsentwurf. Des­halb müssen private Hauseigentümer ihre privaten Abwasserkanäle erst dann prüfen lassen, wenn die Kommune den Straßenzug kontrolliert.

200 000 Kilometer private Abwässerkanäle müssen in den kommenden Jahren auf ihre Dichtigkeit geprüft werden. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) schätzt die Kosten für die Prüfung eines privaten Kanals auf 300 bis 500 Euro. Die Kosten für eine Sanierung betragen mehrere 1000 Euro.

Kommunen sollen Bürger vor „Kanal-Haien“ schützen

In einem Erlass will Rot-Grün Schadensklassen für die Sanierung festschreiben. Danach müssen Eigentümer stark beschädigte Abwasserkanäle innerhalb von sechs Monaten sanieren. Bei mittleren Schäden bleiben bis fünf Jahre Zeit. Geringe Schäden müssen nicht saniert werden. Dort wird aber nach zehn Jahren eine erneute Prüfung fällig.

Um Eigentümer vor sogenannten „Kanal-Haien“ zu schützen, sollen die Kommunen ihren gesetzlichen Beratungspflichten nachkommen und Hausbesitzer bei der Frage nach Art und Notwendigkeit einer Sanierung unterstützen. Landesweit gibt es 2400 Sachkundige, die eine Dichtheitsprüfung durchführen und eine Bescheinigung ausfertigen können. Spätestens bis 2023 müssen alle Abwasserkanäle in NRW dicht sein.

Während SPD, Grüne und CDU daran erinnern, dass dichte Abwasserkanäle und deren Prüfung oder Reparatur Sache der Besitzer seien, lehnt die FDP den „Kanal-Tüv“ ab. Nicht nur das „wie“ einer Dichtheitsprüfung gehöre in die Zuständigkeit der Kommunen vor Ort, sondern vor allem auch das „ob“, klagt der FDP-Abgeordnete Kai Abruszat.