Duisburg. . Die Stadt Duisburg erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Weitergabe von Dokumenten. Mandatsträger und Bedienstete dürften Informationen, die eindeutig als nicht öffentlich ausgewiesen sind, nicht in die Öffentlichkeit tragen.

Nach Veröffentlichungen auf DerWesten und in der NRZ und WAZ, über Berichte des Rechnungsprüfungsamtes zum Theater am Marientor und zu den Ermittlungen gegen die Leiterin des städtischen Zentraleinkaufs hat die Stadt Duisburg auf Anweisung von Oberbürgermeister Sauerland Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Weitergabe nichtöffentlicher Dokumente erstattet.

Anlass ist, dass in den Medienberichten aus nichtöffentlichen Beratungsunterlagen zitiert wurde. Sauerland verweist darauf, dass Mandatsträger und Stadtbediensteten einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Mit der Veröffentlichung zum TaM würde eine wirtschaftliche Lösung gefährdet. Im anderen Fall würden Rechte Dritter verletzt.