Duisburg. . Die Stadt hat Anzeige gegen die suspendierte Leiterin des zentralen Einkaufs gestellt. Die Frau soll private Einkäufe mit der städtischen Kreditkarte bezahlt haben. Kreditkarten sind für Führungskräfte der Stadt-Töchter nicht ungewöhnlich.

Die Stadt hat jetzt Strafanzeige gegen die suspendierte Leiterin des zentralen Einkaufs gestellt. Ihr wird vorgeworfen, mit der Kreditkarte der Stadttochter private Einkaufe bezahlt zu haben. Dabei soll es um eine Schadenssumme von 10 000 Euro gehen.

Kreditkarten für Führungskräfte nichts ungewöhnliches

Kreditkarten für Führungskräfte sind unterdessen nichts Ungewöhnliches bei städtischen Beteiligungsgesellschaften. Bei der Duisburger Holding DVV, zu der u.a. die Stadtwerke und die DVG gehören, hat ein ein kleiner Kreis der Vorstände und Spitzenmanager eine Kreditkarte für ein DVV-Konto. Sie gilt ausschließlich, so DVV-Sprecher Hiermann, für Bewirtungs- und Dienstreisenkosten. „Kreditkarten sind üblich, es ist die Frage, was man damit macht.

Alle Abbuchungen werden überprüft

Damit geht keiner ins Geschäft und kauft ein“, so Hiermann. Alle Abbuchungen gingen zudem mit Kontrolle der sachlichen Richtigkeit und dienstlichen Notwendigkeit durch die Rechnungsprüfung. Genauso verfahren die Wohnungstochter Gebag für ihre Vorstands-Kreditkarten oder die Wirtschaftsbetriebe für ihre zwei Karten für Vorstand und Prokurist. Für die Stadtverwaltung gilt klipp und klar die Dienstanweisung: „Kreditkarten sind unzulässig.“