Stadt Duisburg und Versicherer vereinbaren Entschädigung der Loveparade-Opfer
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Duisburg. .
Opfer der Loveparade-Katastrophe können auf eine sofortige finanzielle Hilfe hoffen. Der Loveparade-Versicherer Axa und die Stadt Duisburg haben eine Vereinbarung unterschrieben, auch ohne Klärung der Schuldfrage mit der Entschädigung zu beginnen.
Die Opfer der Duisburger Loveparade-Katastrophe sollen ab sofort entschädigt werden, das teilten der Versicherer Axa und die Stadt Duisburg am Freitag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Der Versicherungskonzern, bei dem der Veranstalter Lopavent die Loveparade versichert hat, hatte dafür nach der Katastrophe zehn Millionen Euro zurückgestellt, sagte ein Unternehmens-Sprecher bei der Bilanzvorlage am Donnerstag. Beide Seiten betonen, dass die Entschädigung aber „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolge. Vielmehr gehe es darum, Geschädigte und Angehörige der Opfer nicht länger warten zu lassen“. heißt es in der gemeinsamen Vereinbarung, die am Freitag unterzeichnet worden ist.
Mit der Vereinbarung knüpfen der Versicherer und die Stadt Duisburg an die seinerzeit unmittelbar nach der Katastrophe eingerichtete Soforthilfe an. 1,5 Millionen Euro wurden damals bereitgestellt. Von dem Geld wurden unter anderem Beerdigungen bezahlt. Rechtsanwalt Dr. Julius Reiter, der für die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen 70 Hinterbliebene und Verletzte der Loveparade in einem Sammelverfahren vertritt, kritisierte unlängst den vergleichweise großen bürokratischen Aufwand, den der Versicherungskonzern betreibe. Diesen Eindrücken will man mit der neuen Vereinbarung wohl nun entgegentreten.
Versicherer setzt sich mit Betroffenen in Verbindung
Der Lopavent-Versicherer übernimmt demnach, wie schon bei der Soforthilfe, weiter die Regulierung und Korrespondenz mit den Betroffenen. Ein spezielles Team soll sich um die Bearbeitung aller Ansprüche kümmern. Die Betroffenen, die ihren Schaden bei der Stadt Duisburg, Lopavent oder direkt bei der Axa angemeldet haben, werden selbst oder gegebenenfalls über ihre Anwälte in den nächsten Tagen von dem Versicherer angeschrieben. „Es muss sich zwar weiterhin um schlüssige Ansprüche handeln – es muss also ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Ereignissen an der Rampe bzw. im Tunnel bestehen – im Gegensatz zur Soforthilfe ist eine finanzielle Notlage des Anspruchstellers nun aber nicht mehr Voraussetzung einer Regulierung“, erklärt Axa-Vorstand Markus Hofmann. Bis jetzt haben 290 Menschen Schadenersatz eingefordert.
Begründet wird dieser Schritt mit der Tatsache, dass sich die juristische Aufklärung der Loveparade-Katastrophe noch länger hinziehen werden. Ohne außergerichtliche Einigung könnte die zivilgerichtliche Schadensregelung viele Jahre dauern. Frühestens 2012 werden sich möglicherweise die ersten Angeklagten vor einem Strafgericht verantworten müssen. Die Strafverfahren könnten Jahre dauern und die Zivilgerichtsbarkeit würde die prozessuale Aufarbeitung erfahrungsgemäß erst nach den Urteilen der Strafrichter beginnen. (mawo/we)
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