Mülheim. . Nach dem 30. April verfallen rückwirkende Ansprüche auf das Bildungspaket für Kinder. In Mülheim haben rund 8.000 Kinder Anspruch darauf, es sind aber erst 200 Anträge eingegangen. Die Sozialagentur plant nun einen Elternbrief.
Erst ging es politisch monatelang hin und her, und nun ist Eile geboten: Wussten Betroffene lange Zeit nicht, wie und wann Berlin über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder entscheidet, bleiben jetzt nur noch rund zweieinhalb Wochen, damit den Anspruchsberechtigten nicht womöglich die ersten drei Monate fehlen: Bis zum 30. April müssen die ausgefüllten Anträge bei der Sozialagentur vorliegen, sonst verfallen die rückwirkenden Ansprüche für das erste Vierteljahr 2011.
„Nach dem 30. April bekommt der Antragsteller nichts mehr rückwirkend für Januar bis März“, sagt Jennifer Neubauer, stellvertretende Leiterin der Sozialagentur. Die Quittungen für entstandene Kosten könnten aber dem Antrag noch nachgereicht werden.
Erst 200 Anträge eingegangen
Rund 8.000 Mülheimer Kinder und Jugendliche stehen Leistungen aus dem Bildungspaket zu – darunter etwa auch ein Mittagessenszuschuss für Kinder in Tagespflege oder ein Zuschuss für einen eintägigen Ausflug mit der Kita. Bisher sind aber erst um die 200 Anträge eingegangen.
Jennifer Neubauer schätzt, dass die Information über die neuen Ansprüche für die „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ für die Kinder der Leistungsberechtigten des SGB II (Hartz IV) sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger noch nicht bei allen Familien angekommen ist. Deshalb plant die Sozialagentur, die Kitas und Schulen längst informiert hat, zusätzlich für die kommende Woche einen „Elternbrief“ an die SGB II- (und SGB 12-)Empfänger, um leistungsberechtigte Familien auf die neuen Ansprüche hinzuweisen. Die Info-Broschüre der Sozialagentur, die dann auch an die Familien gehen wird – samt Informationsschreiben und Antragsformular – liegt längst in den Beratungsstellen der Sozialagentur sowie zentralen öffentlichen Orten aus.
Anträge müssen individuell gestellt werden
Zudem klärt die Sozialagentur im Internet unter http://sozialagentur.muelheim-ruhr.de über die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche auf. Diese umfassen ein Schulbasispaket (Schulbedarf, Ausflüge), Lernförderung (Nachhilfe), gemeinschaftliches Mittagessen (etwa in Schule oder Kita), und die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe (z.B. ein Gutschein etwa für die Mitgliedschaft in einem Sportverein in Höhe von 10 Euro pro Monat).
Wer eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, muss für sein Kind einen individuellen Antrag stellen. Das sei für die Eltern nicht sehr kompliziert, betont Jennifer Neubauer. Anbieter der oben genannten Leistungen müssen mit der Sozialagentur eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Das wäre theoretisch auch für den Oberstufenschüler möglich, der Nachhilfeunterricht erteilt. Ob dieser als Anbieter einer Lernförderung geeignet ist, würde die Sozialagentur allerdings, wie bei andern Anbietern auch, zuvor prüfen, so Neubauer.
Vereine scheuen das Abrechnungsverfahren
Der Mülheimer Sportbund, viele Sportvereine gehören zu den Anbietern, ebenso wie städtische Einrichtungen von Musikschule über das Kunstmuseum bis zur Volkshochschule. Die Sozialagentur ist mit weiteren Anbietern im Gespräch, so Jennifer Neubauer. Sie weiß, dass viele kleine, personalschwache Vereine das Abrechnungsverfahren scheuen: Da müsse manchmal noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Ein Anbieter, mit dem ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde, kann die Leistungs-Gutscheine monatlich nachträglich mit der Sozialagentur abrechnen.
Wo man Infos bekommt:
Die Infobroschüren für Leistungen nach dem Bildungspaket liegen in den Dienststellen der Sozialagentur (Eppinghofer Straße 50, Kaiser-Wilhelm-Straße 29a) aus. Auch die Anträge für die Leistungen können dort abgegeben werden. Alle Informationen – für Berechtigte und für interessierte Anbieter der Leistungen nach dem Bildungspaket – sind im Internet verfügbar unter: http://sozialagentur.muelheim-ruhr.de. Rückfragen sind auch möglich unter: 455 -29 00.