Die Teilnahme am sportlichen Aktivitäten in Vereinen, an Lernförderung oder Klassenausflügen – das gestaltet sich für Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, schwierig bis unmöglich. Ausgrenzung durch Armut – das darf nicht länger sein. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt nach langem hin und her ein „Bildungs- und Teilhabepaket“ auf den Weg gebracht. Zum 1. April ist es in Kraft getreten.

Doch was auf die Kommunen als ausführende Organe alles zukommt, ist gar nicht klar. „Details zur Umsetzung gibt’s noch nicht“, sagt Jörg Saborni, Leiter Soziales bei der Stadt. Auch bei der Software zur Bearbeitung der Anträge hapere es noch. „Es eilte, denn eine verfassungskonforme Regelung musste gefunden werden“, ergänzt Kämmerer Michael Beck erklärend. „So positiv das Gesetz ist, die Städte können wie immer zusehen, wie sie das geregelt bekommen!“

Zuschuss für Schulmaterial

Um was genau geht es? Kinder (bis 25 Jahre) von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben nun einen Rechtsanspruch auf Mehraufwendungen für Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule, für Nachhilfe (bei Versetzungsgefährdung mit Lehrernachweis), Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder die Musikschule. Bis zu zehn Euro im Monat werden anerkannt. Ob Hefte, Stifte oder Bücher: Für Schulmaterialen gewährt das Gesetz Pauschalen, bei der Schülerbeförderung ist (über das Schoko-Ticket hinaus) in Einzelfällen eine Unterstützung möglich. Klassenausflüge können auf Antrag bezuschusst werden.

Auch interessant

Von DerWesten

Apropos Antrag. Der kann rückwirkend zum 1. Januar 2011 gestellt werden, muss aber bis zum 30. April bei den Ämtern vorliegen. „Eine knappe Frist“, meint Saborni, wobei der Gesetzgeber noch nicht abschließend geregelt habe, welche Stelle die Anträge überhaupt bearbeiten wird. Generell gilt: „Der Ansprechpartner bei den Sozialämtern oder im Jobcenter bleibt. Er hilft in allen Fragen der Antragstellung.“ Auch formlose Anträge sind möglich. Doch Vorsicht: Das Geld fließt nicht sofort, die Eltern müssen bei allen Ausgaben zunächst in Vorleistung gehen.

Wie viele Kinder sind anspruchsberechtigt? Etwa 11 800 Kinder im Kreis Mettmann haben die Chance, in Genuss des Bildungspakets zu kommen. „Genaue Zahlen werden gerade erhoben“, weiß Saborni, der für Heiligenhaus schon mal das Datenmaterial gesichtet hat. Er rechnet mit 211 Kindern bei den Wohngeldempfängern und einer Zahl „im niedrigen zweistelligen Bereich“ bei den Beziehern der Grundsicherung. Angaben aus dem Jobcenter liegen ihm derzeit nicht vor. Außen vor seien derzeit die Asylbewerber, sagt Saborni: „Das sind 40 bis 50 Kinder.“