Kündigung nach Loveparade-Katastrophe in Duisburg landet vor Gericht
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Duisburg/Krefeld. .
Die Loveparade-Katastrophe beschäftigt nun auch das Arbeitsgericht Krefeld. Ein Unternehmen hatte einer Frau gekündigt, die an dem Techno-Event in Duisburg teilgenommen hatte und seitdem arbeitsunfähig war, wie das Gericht am Montag mitteilte. Dagegen hatte die Frau geklagt.
Für Dienstagmorgen, 5. April, ist ein Gütetermin vereinbart. Die Frau gibt laut Gericht an, schwer traumatisiert zu sein, weil sie bei der Loveparade an der Treppe gestanden habe, an der mehrere Menschen zu Tode gekommen waren. Sie selbst sei nur mit Glück entkommen. Seitdem habe sie unter Panikanfällen und Konzentrationsstörungen gelitten. Anderthalb Wochen nach dem Unglück hatte die Frau laut Gericht noch einmal versucht zu arbeiten, sich dann aber, nachdem dies nicht funktioniert habe, in ärztliche Behandlung begeben.
Der Arbeitgeber hatte ihr im Februar zum 31. März gekündigt, weil er von einer langen Erkrankung mit ungünstiger Zukunftsprognose ausging. Den Arbeitsplatz wollte er daher anderweitig besetzen. Die Frau bestreitet jedoch eine negative Prognose und gibt an, ab April sei eine von der Rentenversicherung bewilligte Wiedereingliederungsmaßnahme geplant, um sie wieder an eine Vollzeittätigkeit heranzuführen. Damit sei eine Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit absehbar und die Kündigung unverhältnismäßig. (dapd)
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