Duisburg. .
Bis die eigentliche Schuldfrage am Loveparade-Unglück geklärt ist, wird noch viel Zeit vergehen. Dienstag begann am Duisburger Amtsgericht der erste Prozess, in dem ein Geschehen am Rande der Tragödie aufgeklärt werden soll.
Bis die Frage beantwortet ist, wer die Schuld am Unglück bei der Loveparade trägt, wird noch viel Zeit verstreichen. Das Randgeschehen des so tragisch endenden Events ist allerdings schon bei Gericht angekommen. Ein Prozess um Körperverletzung und Widerstand eröffnete am Dienstag vor dem Amtsgericht Duisburg einen Reigen ähnlicher Verfahren, die in den kommenden Monaten anstehen.
Einem 26-jährigen Gießereiarbeiter aus Solingen wirft die Staatsanwaltschaft vor, am 24. Juli an der Karl-Lehr-Straße einen Sanitäter aus Düsseldorf und eine Polizistin aus Köln geschlagen und sich anschließend der Festnahme widersetzt zu haben.
Der Angeklagte stellte den Fall allerdings anders dar. Gegen 15 Uhr, also kurz vor der Katastrophe des Tages, sei seine Freundin vor dem Unglückstunnel zusammengebrochen und in einen Rettungswagen gebracht worden.
Angeklagter will sich nur gewehrt haben
„Erst haben die gesagt, ich dürfe mit ihr fahren, dann sollte ich plötzlich den Wagen verlassen.“ Die Sanitäter seien aggressiv gewesen und hätten Polizisten gerufen, die gleich zugeschlagen hätten. „Ich habe mich nur gewehrt.“
Vier Polizisten schilderten im Zeugenstand, dass die Sanitäter um Unterstützung baten, weil der alkoholisierte 26-Jährige nicht kapierte, dass er das Fahrzeug verlassen sollte, damit die Patientin untersucht werden konnte. Der Angeklagte sei sehr aggressiv gewesen, habe erst einen Sanitäter geschlagen, um gleich danach einer Beamtin die Faust ins Gesicht zu katapultieren. Mit Händen und Füßen habe sich der Mann gegen seine Festnahme gewehrt. „Wir brauchten noch Unterstützung von Kollegen, weil die Umstehenden das Geschehen nicht gerade freundlich zur Kenntnis nahmen.“
Ein Bruder und ein Stiefbruder des Angeklagten bestätigten dessen Version, wobei die Aussagen aber an einigen Stellen fast wortgleich klangen, beide Zeugen die selben Nachfragen des Gerichts nicht zu beantworten wussten.
Am 15. Februar soll das Verfahren mit weiteren Vernehmungen fortgesetzt werden.