Duisburg. . Die Vorstandswahlen der Jungen Union, die überraschend direkt nach Weihnachten stattfanden, werden angefochten. Insgesamt haben elf Personen beim Landesschiedsgericht gegen die Wahl des Kreisvorsitzenden Jörg Brotzki Einspruch eingelegt.

Die überraschend direkt nach Weihnachten einberufene Kreisversammlung der Jungen Union (JU) ist, wie erwartet, angefochten worden. Insgesamt, so heißt es jetzt aus Kreisen der Anfechter, hätten elf Personen beim Landesschiedsgericht der JU beantragt, die dortigen Vorstandswahlen für ungültig zu erklären.

Dabei war der JU-Flügel um Kreisvorsitzenden Jörg Brotzki mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt worden. Die Kritiker des Brotzki-Flügels waren trotz der Negativ-Schlagzeilen um die „Bildungsfahrt“ der JU nach Berlin Anfang Oktober 2010 klar unterlegen. Wie es heißt, tagt das Landesschiedsgericht der JU in Düsseldorf am 26. März.

Brotzki-Kritiker fechten Wahlen an

Zwei verschiedene Gruppierungen betreiben nach Informationen der Redaktion die Anfechtung: Die bisherigen Brotzki-Kritiker führen formale Mängel ins Feld, von der fehlenden zusätzlichen Post-Laufzeit bei der Ladungsfrist über Beisitzer-Wahlen per Handzeichen statt schriftlich bis hin zur handschriftlichen Auflistung der Wahlbewerber auf den Stimmzetteln. Mehrere Mitglieder hätten zudem keine Einladungen erhalten.

Eine zweite Opposition wird von Deniz Güner (31) aus Marxloh, dem Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in NRW, angeführt. Er hatte 43 Landsleute für die JU ge­worben, die nicht mitwählen durften. Sie stören sich nicht nur an Brotzkis unkonkreter Begründung für ihre Nicht-Zulassung, es bestünden Zweifel, „dass die Grundsätze der JU gewahrt werden“, sondern auch an formalen Mängeln. So stütze sich der JU-Kreisvorstand jeweils auf gegensätzliche Bestimmungen in Landes- und Kreissatzung, habe insgesamt die zulässige Entscheidungsfrist überschritten. Deshalb hätten die Bewerber aufgenommen werden müssen. Mit ihnen hätte Brotzki am 27. Dezember keine Mehrheit gehabt.