Duisburg. .

Gegenwind für die beiden Windenergieanlagen, die ein Investor südlich der Autobahn A 40 im Stadtwesten errichten will: Der Umweltausschuss und Politiker der Bezirksvertretungen lehnten die Windräder in einem Abstimmungs-Durcheinander ab.

„Nein“ sagten die Politiker aus Umweltausschuss und den beiden linksrheinischen Bezirksvertretungen am Dienstagnachmittag zu den Plänen eines Bremer Investors, im Essenberger Bruch südlich der Autobahn A 40 zwei Windenergieanlagen zu errichten.

So jedenfalls lassen sich die mehr als zweieinhalbstündige Diskussionen mit anschließendem Abstimmungen aller Gremien deuten. In der Sache ging es formal um deutlich weniger, nämlich um eine „In-Aussicht-Stellung“ einer Befreiung des Windanlagen-Bauherrn Energiekontor von bestimmten verfahrenstechnischen Auflagen.

Das war aus Sicht des städtischen Umweltdezernates erforderlich geworden, nachdem der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde, in dem unter anderem Umweltverbände vertreten sind, die Windanlagenpläne grundsätzlich abgelehnt hatte wegen deren Lage in einem Landschaftsschutzgebiet. Es gehe auch darum, argumentierte Umweltdezernent Dr. Peter Greulich, einem Investor Planungssicherheit zu geben, bevor er in das für ihn mit erheblichem finanziellen Aufwand verbundene eigentliche Baugenehmigungsverfahren eintritt.

150 Meter Gesamthöhe

Zwei Windkraftwerke planen die Bremer mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einer Gesamthöhe mit Rotoren von 150 Metern. Sie sollen eine Strommenge liefern, die zur Versorgung von 2200 Vier-Familien-Haushalten ausreicht. Nördlich der A 40 planen die Duisburger Stadtwerke ein weiteres Windrad in noch größerer Dimension.

Vom grundsätzlichen „Ja“ zur Windenergie (Grüne) bis zum ebenso kategorischen „Nein“ (FDP) reichten die Positionen in der Debatte, doch wenn’s um den konkreten Standort im Landschaftsschutzgebiet ging, waren die Bedenken durchaus fraktions-übergreifend.

„Es gibt auf der ganzen Welt keinen Standort, der allen gefällt“, warb Greulich um Zustimmung und sicherte zu, dass es keine Baugenehmigung gebe, wenn nicht alle Gutachten beigebracht und alle Bedingungen seitens des Investors erfüllt würden.

Doch die Bedenken der Politiker räumte er damit nicht aus: zu geringer Abstand zur Wohnbebauung, Verschandelung des Stadtbildes, Beeinträchtigung des unlängst erst mit viel Geld aufgewerteten Naherholungsgebietes, prinzipielle Einwände gegen Nutzung von Freiflächen statt früherer Industrieareale, Sorgen, mit einer Genehmigung weitere Begehrlichkeiten von Investoren zu wecken.

Beide Bezirksvertretungen lehnten in einem ausführlichen Abstimmungs-Durcheinander die Vorlage der Verwaltung ab. Und auch der Umweltausschuss folgte dem Umweltdezernenten nicht. Ein endgültiges „Nein“ zu Windanlagen im Essenberger Bruch ist das aber nicht.