Duisburg. Sie feiern den Sommer und neue Erstklässler. Parallel müssen Gerichte entscheiden, ob es für die Waldorfschule Duisburg eine Zukunft geben kann.
Mit Hüpfburg und Filzen, Kinderschminken und einem Trödelmarkt will die Ganztags-Waldorfschule in Duisburg-Hüttenheim Anfang Juni ein Sommerfest feiern. Hinter den Kulissen kämpft sie derweil weiter um ihren Fortbestand.
Wie berichtet, hat die Bezirksregierung der Schule die Genehmigung zum 31. Juli entzogen – zum Ende dieses Schuljahres. Dagegen hat die Schule Einspruch erhoben mittels einer Anfechtungsklage.
Um zu verhindern, dass diese Klage eine aufschiebende Wirkung hat und die Schule erst mal weitermachen kann, bis Gerichte entscheiden, hat die Bezirksregierung „die sofortige Vollziehung des Aufhebungsbescheides gegen die Waldorfschule Duisburg angeordnet“. Jetzt wurde der Schulträger der privaten Schule noch mal angehört. Das hat aber offenbar nicht dazu geführt, dass die Behörde die Situation nun anders bewerten würde. Es gibt aus Landessicht zu viele Mängel bei der Qualifikation der Lehrkräfte (wir berichteten). Sie hält am sofortigen Vollzug fest, schreibt eine Sprecherin aus Düsseldorf.
Waldorfschule Duisburg: Geschäftsführerin bezeichnet Aussagen der Behörden als falsch
In den letzten Wochen wurde deutlich, dass der Trägerverein der Waldorfschule die Situation ganz anders bewertet. So spricht er lediglich von zwei fehlenden Lehrern, für die derzeit geworben wird. Dass parallel die Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführerin und ihren Sohn ermittelt, fällt dabei unter den Tisch.
Geschäftsführerin Christine Kramer schreibt jetzt in einer Mail an die Eltern, dass die Aussage des Schulamtes und der Bezirksregierung falsch sei, nach der die Schule auch geschlossen werden könnte, „so lange der Rechtsprozess noch läuft“. Man arbeite eng mit juristischen Beratern zusammen.
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„Wir möchten sie ermutigen, in diesen herausfordernden Zeiten stark und optimistisch zu bleiben“, so Kramer. „Wir haben die Chance, aus diesen Schwierigkeiten eine noch bessere und stärkere Schule hervorgehen zu lassen.“ Mit „Vorfreude“ erwarte sie die Einschulung der neuen Erstklässler. Zuletzt war von 20 neuen Schülern die Rede.
Das ist der weitere juristische Prozess
Rechtlich kann die Waldorfschule nun bei Gericht beantragen, dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wiederhergestellt wird.
Von hier aus gibt es nach Angaben der Bezirksregierung zwei Optionen:
- Entweder stellt das Gericht die aufschiebende Wirkung wieder her, dann könnte der Schulbetrieb weiterlaufen, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat, also der Klage der Schule gegen den Entzug der Genehmigung.
- Oder das Gericht folgt dem Antrag der Schule nicht, dann wäre das Aus der Waldorfschule zum 31. Juli besiegelt, selbst wenn das Hauptsacheverfahren noch laufen sollte.
- So oder so, in solchen Fällen könne man mit einer zügigen Entscheidung durch die Gerichte rechnen, betont eine Sprecherin.
Unsere Berichterstattung zur Ganztags-Waldorfschule Duisburg:
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