Duisburg. Duisburger Kitas durften bislang freie U3-Plätze nicht an ältere Kinder vergeben. Künftig gibt es Ausnahmen. Was sonst noch beschlossen wurde.

Das ist eine gute Nachricht für Eltern und Träger: Die harte Trennung zwischen U3 und Ü3-Kindern, die es bislang bei der Vergabe von Kitaplätzen in Duisburg gab, gilt künftig in dieser Form nicht mehr. Das ist einer der Beschlüsse, die der Jugendhilfeausschuss des Rates gefasst hat.

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Nathalie Hinsen ist eine von vielen Müttern, die lange nach einem Kitaplatz für ihren dreieinhalb Jahre alten Sohn gesucht hat. Besonders den Wechsel aus einer Tagespflege habe sie als schwierig empfunden, berichtete sie kürzlich bei der Familienkonferenz dieser Zeitung: „Es scheint so, als würden die Kitas aus wirtschaftlichen Gründen lieber U3-Kinder aufnehmen, weil sie für die mehr Geld bekommen.“

Wegen Investitionszuschüssen: Bisher keine U3-Kitaplätze für ältere Kinder

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Dr. Marcel Fischell dementiert das energisch. „Das ist nicht so“, betont der Geschäftsführer des Ev. Bildungswerks, einer der großen freien Träger in der Stadt. „Wir haben Zuschüsse für die Investition in den Ausbau der U3-Plätze bekommen, deshalb sind wir verpflichtet, eine bestimmte Zahl von U3-Kindern aufzunehmen. Diese Plätze dürfen wir nicht mit älteren Kindern besetzen.“ Er bedauere das, versichert Fischell: „Dieses starre Korsett steht uns im Weg.“

Auch das Jugendamt wünscht sich mehr Flexibilität zwischen den Altersgruppen – auch weil zuletzt die Zahl der 0 bis 2-Jährigen in Duisburg gesunken ist. Deshalb folgte der Jugendhilfeausschuss dem Vorschlag, die Zweckbindung für die ab 2008 geförderten U3-Plätze aufzuheben. Ihr sei auch nach dem Gesetz schon dann genüge getan, wenn die Plätze „vorrangig“ an Kinder unter drei Jahren vergeben werden.

Begründete Ausnahmen können ab 2023/24 genehmigt werden

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„Sollte also beispielsweise in einem Sozialraum der Bedarf an U3-Plätzen zurückgegangen sein und der Platz im folgenden Kindergartenjahr nicht mehr als U3-Platz benötigt werden, gilt die Zweckbindung auch dann als erfüllt, wenn der Platz mit einem älteren Kind belegt wird“, erläutert das Jugendamt. Ausnahmen müssen begründet und genehmigt werden, der Grundsatzbeschluss für dieses Verfahren gilt vorerst nur für das Kitajahr 2023/24.

Wie erwartet, beschloss der Ausschuss einstimmig eine unbürokratische 60 %-Pauschalförderung der Betriebskosten für die freien Träger ab 2024, solange der Kita-Betrieb nicht durch eine KiBiz-Reform des Landes auskömmlich gestaltet wird (wir berichteten). Die Stadt gehe mit dieser Vorleistung „einen großen Schritt“, so Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn (SPD), „hier ist das Land in der Pflicht.“

Den Neubau von Kitas, hier: In den Peschen in Rheinhausen, fördert die Stadt mit einem Mietkostenzuschuss, bis das Land eine auskömmliche Neuregelung der Mietkosten-Erstattung beschließt.
Den Neubau von Kitas, hier: In den Peschen in Rheinhausen, fördert die Stadt mit einem Mietkostenzuschuss, bis das Land eine auskömmliche Neuregelung der Mietkosten-Erstattung beschließt. © FUNKE Foto Services | Oleksandr Voskresenskyi

Träger loben Einigung auf unbürokratische Pauschalförderung der Trägeranteile

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„Ein erster Schritt in die richtige Richtung“, lobte Dirk Tänzler für die AG der Wohlfahrtsverbände. „Es kann nicht sein, dass die Träger draufzahlen, um eine Pflichtaufgabe der Kommune zu erfüllen.“ Ein „Verwaltungswust“ werde nun durch das schlanke Verfahren ersetzt: „Das setzt Kräfte frei für die pädagogische Arbeit.“

Für Erweiterungs- und Neubauten von Kitas stellt die Stadt 1,05 Millionen Euro bereit. Die Entscheidung für die Investition soll Trägern dadurch erleichtert werden, dass sie einen Antrag auf einen Zuschuss stellen können, der die Lücke zwischen der Miete und der Erstattung durch das Land (11,37 Euro pro m2/ab Sommer: 12.24 €) schließt. Der Bau neuer Kitas, da sind sich die Fraktionen im Ausschuss einig, müsse so schnell wie möglich erfolgen, damit Überbelegungen reduziert und die Kitas ihrem Bildungsauftrag gerecht werden können.

>> U3-BETREUUNG: BEDARF WIRD BALD NEU ERMITTELT

  • Bald 15 Jahre alt ist der Ratsbeschluss, wonach für 32 Prozent aller Kinder unter drei Jahren (U3) ein Betreuungsplatz vorgehalten werden muss. „Der Ermittlungsstand ist aus 2013, die tatsächliche Nachfrage muss neu ermittelt werden, weil sie vermutlich höher ist“, begründete Vera Kropp den Antrag der Grünen zur Neubewertung des Bedarfs.
  • Der Platzmangel verhindere in Duisburg die Rückkehr von Frauen in den Beruf, vermuten die Grünen. Sie verweisen auf neuere Untersuchungen, die Bedarfsquoten zwischen 35 und 51 Prozent für U3-Kinder nahelegen.
  • Das Portal Kitaplace, auf dem Eltern in Duisburg ihren Betreuungsbedarf anmelden, könne Instrument für eine Neubewertung der Nachfrage sein, so Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke. Er sagte eine Auswertung für den kommenden Herbst zu, Ergebnisse könnten im nächsten Frühjahr vorliegen.