Duisburg/Oberhausen/Mönchengladbach. Wie erwartet sind drei der Angeklagten vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen worden. Verkürzt wird der Mord-Prozess dadurch aber nicht.
Im Mordfall Kai M. hat die Fünfte Große Strafkammer des Landgerichts Duisburgs drei Angeklagte freigesprochen. Die Entscheidung am Freitag hatte sich bereits zwei Tage zuvor beim letzten Termin abgezeichnet. Um 10.15 Uhr erging nach nur 45 Minuten Verhandlung das Urteil. Auf Freispruch hatten auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung plädiert.
Die Angeklagten, die bei der Beseitigung des Getöteten geholfen haben sollten, könnten nicht wegen Strafvereitelung verurteilt werden, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Grund: Es sei nicht auszuschließen, dass sie stärker in den eigentlichen Mord verwickelt gewesen sein könnten. Dann wäre eine Strafvereitelung nicht mehr zu ahnden. Darauf deuteten die Aussagen des Kronzeugen im Prozess hin. Hinzu kam bei einem der Angeklagten: Sein Bruder ist der Mann, der dem bis heute flüchtigen Rocker-Boss Ramin Y. die Waffe gereicht haben soll, mit der der Duisburger Kai M. im Januar 2014 in Mönchengladbach erschossen worden sein soll. Auch in diesem Fall wäre eine Strafvereitelung nicht strafbar.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig
Interessant ist ein Detail: In ihrer Urteilsbegründung hat sich die Kammer nicht in die Karten schauen lassen, ob eine Verurteilung wegen Strafvereitelung denn möglich gewesen wäre, auch wenn die Angeklagten gar nichts mit der Haupttat zu tun gehabt hatten. Das hätte Rückschlüsse darauf zugelassen, für wie glaubwürdig das Gericht den Kronzeugen hält, auf dessen Aussagen die Anklage im Wesentlichen basiert. Wie diese abschließend bewertet werden, bleibt also noch offen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet. Das gilt auch für die Nebenklägerin, die Mutter des Getöteten. Ob die drei Freigesprochenen, die teils über mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen haben, dafür entschädigt werden, ist unklar. Eine Entscheidung darüber dürfte wohl erst fallen, wenn es ein Urteil für die beiden verbliebenen Angeklagten gibt: neben der rechten Hand des mutmaßlichen Mörders auch der Mann, der die Leiche des Ermordeten zerteilt haben soll. Der soll nach Aussage des Kronzeugen erst nach der Tat hinzugezogen worden sein, könnte also nach jetzigem Stand noch wegen Strafvereitelung verurteilt werden. Laut Strafgesetzbuch kann es dafür bis zu fünf Jahre Haft geben.
Noch 42 weitere Verhandlungstage
Trotz der Freisprüche - einen weiteren in einem anderen Tatkomplex hatte es bereits Ende Januar gegeben - wird sich der komplexe Prozess wohl nicht verkürzen. Das Landgericht hat aktuell 42 weitere Verhandlungstage bis Ende September angesetzt. Käme es dann zu einem Urteil, wären es dann zwei Jahre nach der Groß-Razzia, mit der Polizei und Staatsanwaltschaft in dem Fall gegen die Hells Angels vorgegangen waren. Und es wären knapp neuneinhalb Jahre nach der Ermordung von Kai M., der mit 32 Jahren gewaltsam starb.