Duisburg/Oberhausen/Mönchengladbach. Im Prozess um die Ermordung des Hells Angels Kai M. am Landgericht Duisburg zeichnen sich drei weitere Freisprüche ab. Der Grund ist kurios.
Im Rocker-Prozess am Landgericht Duisburg lichtet sich die Anklagebank weiter: Am Mittwoch hat die Fünfte Große Strafkammer das Verfahren gegen drei der verbliebenen fünf Angeklagten abgetrennt. Gegen sie soll bei der nächsten Sitzung am Freitag ein Urteil fallen. Es dürften drei Freisprüche werden. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgesprächs, das alle Prozessbeteiligten, Kammer, Verteidigung, Nebenklage und Staatswaltschaft hinter verschlossen Türen geführt haben und über das sich alle Parteien einig waren.
Der Grund für die bevorstehende Entscheidung ist aus Laiensicht kurios und eine juristische Finesse: Die drei Männer waren wegen Strafvereitelung angeklagt, weil sie nach der Ermordung des Hells Angels Kai M. an der Beseitigung der Leiche beteiligt gewesen sein sollten. Während des laufenden Verfahrens hätten sich für die Kammer aber Hinweise ergeben, dass sie stärker in die eigentliche Haupttat verwickelt gewesen sein könnten, erklärt Gerichtssprecher Henning Bierhaus. Eine Verurteilung wegen Strafvereitelung sei aber nur möglich, wenn eine Beteiligung an der zugrundeliegenden Straftat, hier also dem Mord, ausgeschlossen ist.
Rocker-Prozess in Duisburg: Trio könnte von den Mord-Plänen gewusst haben
Dass dem Trio nach den Freisprüchen weitere Ermittlungen drohen, dann wegen des Verdachts des Mordes oder der Beihilfe dazu, ist dennoch unwahrscheinlich. „Das ist sehr niederschwellig und reicht nicht, um da weiter einzusteigen“, sagt Staatsanwältin Jill Mc Culler. Auch die Aussage des Kronzeugen sei dahingehend ausgeschöpft.
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Nicht auszuschließen ist unter anderem, dass das Trio von den Mord-Plänen gewusst haben könnte. Warum die Kammer genau zu dem Entschluss kam, dass die drei Angeklagten mehr mit der Tat zu tun gehabt haben könnten als bislang bekannt, blieb am Mittwoch offen.
Der Kronzeuge, auf dessen Angaben die Anklage fußt, hatte schließlich nur zwei Männer direkt belastet: den noch immer angeklagten G., der die Tatwaffe besorgt haben soll, und den weiter flüchtigen Rocker-Boss Ramin Y., der Kai M. erschossen haben soll. Die Kammer wird ihr Urteil am Freitag begründen.
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Ende Januar gab es den ersten Freispruch
Bereits Ende Januar hatte es einen ersten Freispruch in dem Prozess gegeben: Dabei ging es allerdings um eine andere mitangeklagte Tat – die Schüsse auf ein führendes Mitglied der Bandidos und dessen Freundin in Oberhausen. Hier ging die Kammer davon aus, dass dem Angeklagten eine Tatbeteiligung nicht eindeutig nachgewiesen werden könne. Inzwischen sitzt außer G. nur noch der Mann auf der Anklagebank, der die Leiche des Getöteten zerstückelt haben soll.
Noch keine Entscheidung fiel bislang in der Frage, ob der Kronzeuge weiter von der Verteidigung befragt werden soll. Der hatte im Januar erklärt, sich den Anwälten gegenüber ausschließlich schriftlich äußern zu wollen.