Duisburg. Frösche, Schildkröten, Kaimane: Duisburger müssen bestimmte exotische Haustiere künftig anmelden. Einige der Arten verkauft auch Zoo Zajac.

Was haben die Kachuga-Dachschildkröte, das Leistenkrokodil und der Bogenfinger-Gecko gemeinsam? Sie alle stehen neuerdings auf der Liste des Washingtoner Artenschutz-Abkommens, das den Schutz und Erhalt exotischer Tier- und Pflanzenarten sichert. Wer in Duisburg Tiere der gelisteten Arten hält, muss sie künftig bei der Stadt melden.

Neuer Schutzstatus: Meldepflicht für Duisburger Exoten-Halter

Wann genau der neue Schutzstatus der gelisteten Tiere in Deutschland greifen soll, ist noch unklar. Für Duisburger Exoten-Halter ergeben sich daraus zwei wichtige Punkte: Die betroffenen Arten unterliegen einem Handelsverbot. Eine Genehmigung durch die EU ist nur in Ausnahmefällen – etwa bei nachweislicher Zucht in Gefangenschaft – möglich. Sie kann in Duisburg bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt werden.

Außerdem gilt für die Tiere fortan eine Meldepflicht. „Um Schwierigkeiten beim Nachweis des legalen Besitzes der Arten bis zum Zeitpunkt der Neuregelung vorzubeugen“, bittet die UNB Halterinnen und Halter, ihre Bestände zeitnah zu melden. Das können Halter per E-Mail an oder per Post an Stadt Duisburg, Umweltamt, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde-Artenschutz (Friedrich-Wilhelm-Straße 96, 47049) tun.

Geierschildkröten stehen ebenfalls auf der Artenschutzliste. Auch sie müssen bei der Stadt Duisburg angemeldet werden.
Geierschildkröten stehen ebenfalls auf der Artenschutzliste. Auch sie müssen bei der Stadt Duisburg angemeldet werden. © ddp images/dapd/Steffen Leiprecht | dapd

Sollten berechtigte Zweifel am legalen Besitz der Tiere aufkommen, wäre die Behörde befugt, dem Halter die Tiere abzunehmen, erklärt die Stadtverwaltung auf Nachfrage. Das passiere aber selten, da sich in solchen Fällen die UNB um die Unterbringung der Tiere kümmern müsste. „Wenn Tiere gut gehalten werden, können sie unter Umständen bei den bisherigen Haltern bleiben, wären dann aber Eigentum der Stadt und könnten vom Halter nicht verkauft werden.“

Diese Tierarten stehen neuerdings auf der Liste

  • Frösche: Lemur-Laubfrosch; Glasfrösche
  • Schildkröten: Weichschildkröten; Kachuga-Dachschildkröte; Fransenschildkröte; Amerikanische Schnappschildkröte; Großkopf-Schildkröte; Hinterindische Schanierschildkröte; Barbours Höckerschildkröte; Escambia-Höckerschildkröte; Pascagoula-Höckerschildkröte; Pearl-Höckerschildkröte; Schmuck-Höckerschildkröte; Klappschildkröte; Geierschildkröte; Leiths Weichschildkröte; Erdschildkröten; Salvins Kreuzbrustschildkröte; Große Kreuzbrustschildkröte; Moschusschildkröte
  • Krokodilarten: Breitschnauzenkaiman; Leistenkrokodil
  • Schlangen: Puerto-Rico-Schlankboa
  • Vögel: Schamadrossel; Gelbscheitelbülbül
  • Echsen: Bogenfinger-Gecko; Laos-Warzenmolch; Krötenechsen; Grüne Wasseragame; Helmkopfgecko; Zwergblauzungenskink
  • Fische: Zebrawels; Itaituba-Süßwasser-Stechrochen; Feuerrochen; Perlen-Süßwasser-Rochen; Schwarzrochen; Süßwasser-Stechrochen (Potamotrygon marquesi und signata); Marmorierter Süßwasser-Stechrochen; Gitarrenrochen
  • Stachelhäuter: Seegurken

Zoo Zajac: Einige gelistete Tiere kann man hier kaufen

Das ein oder andere Tier auf der Liste können Duisburger bei Zoo Zajac erstehen. „Wir verkaufen zum Beispiel den Zebrawels“, bestätigt der Tierhandel, außerdem drei der aufgeführten Schildkrötenarten. Dabei handele es sich ausschließlich um zugekaufte Nachzuchten. „Für diese Tiere stellen wir, so wie für alle von uns verkauften geschützten Arten, einen Herkunftsnachweis aus, der den legalen Erwerb der Tiere belegt.“

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Auch andere exotische Arten im Bestand, darunter Sittich- und Papageienarten, Reptilien, Amphibien und zwei Fischarten, genießen einen entsprechenden Schutz. Sie müssen vom Käufer bei der Naturschutzbehörde angemeldet und in ein Bestandsbuch eingetragen werden. Als Händler müsse Zoo Zajac laut Tierschutzgesetz die entsprechende Sachkunde vorweisen können. „Diese beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung, sowie Zucht der Tiere.“ Kontrollinstanz ist das Veterinäramt.

Laut Zoo Zajac in Duisburg interessieren sich die Kunden nicht mehr nur für Hamster und Piepmatze, sondern auch für Spinnen und Insekten, wie zum Beispiel Gottesanbeterinnen.
Laut Zoo Zajac in Duisburg interessieren sich die Kunden nicht mehr nur für Hamster und Piepmatze, sondern auch für Spinnen und Insekten, wie zum Beispiel Gottesanbeterinnen. © Ulla Michels / WAZ Foto Pool

Bestätigt sich der Eindruck, dass „Exoten“ als Haustiere beliebter geworden sind? Nicht direkt, heißt es. Aber es mache sich bemerkbar, dass sich die Kunden längst nicht mehr nur für Wellensittiche und Meerschweinchen interessieren, die streng genommen auch nicht in den hiesigen Gefilden heimisch sind. So erfreuten sich mittlerweile auch Spinnen und Insekten wie Gottesanbeterinnen oder Stabheuschrecken großer Beliebtheit.

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Die Beratung werde beim Verkauf der Tiere groß geschrieben. „Wir analysieren die Kundenwünsche und ob diese auch zu den Ansprüchen der Tiere passen“, heißt es. „Mancher Kunde geht statt mit einem Frosch dann doch eher mit einer Wüstenrennmaus nach Hause.“ Grundsätzlich biete der Handel nur Tierarten an, die bei entsprechendem technischen Equipment gut haltbar seien.

>> Cites-Abkommen

  • Das Washingtoner Artenschutz-Abkommen „Cites“ trat bereits 1975 in Kraft, Deutschland gehörte damals zu den ersten Unterzeichnern. Heute gehören ihm 184 Länder an.
  • Das Gesetz schränkt unter anderem den Handel mit exotischen Tieren und Pflanzen ein oder regelt, wie über Ein- und Ausfuhrgesetze, wie sie international gehandelt werden dürfen.
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