Duisburg. Weil ihre Kitas unterfinanziert sind, müssen die freien Träger in Duisburg Sonderzuschüsse der Stadt beantragen. So soll sich das System ändern.

Die Stadt will die Unterfinanzierung von rund 120 Kindertageseinrichtungen (Kitas) in Duisburg durch eine Pauschalförderung beenden. Die Übernahme von bis zu 60 Prozent der Finanzierungsanteile von kirchlichen und freien Trägern sowie Elterninitiativen soll ab dem Kita-Jahr 2024/25 die Zahlung von Sonderzuschüssen ablösen, die vielen Trägern seit Jahren gezahlt werden, um den Betrieb sicherzustellen. Nach der Beratung im Jugendhilfeausschuss am 31. Januar soll der Rat der Stadt am 9. Februar entscheiden.

Freie Träger müssen zwischen 3,4 und 10,3 Prozent selbst finanzieren

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Zur Finanzierung erhielten die Träger bis 2020 Kind-Pauschalen und eine Mietpauschale nach dem Kinder-Bildungsgesetz NRW (KiBiz) sowie individuelle Zuschüsse je nach Betriebsart (Flex-, PlusKita, Familienzentrum) vom Land (rund 36 Prozent) und der Stadt (rund 55 Prozent). Ein Anteil von zwölf Prozent (Kirchen), neun Prozent (freie Träger) und vier Prozent (Elterninitiativen) musste selbst finanziert werden.

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Im neuen KiBiz, das am 1. August 2020 in Kraft trat, wurden die Trägeranteile zwar leicht reduziert (zwischen 0,7 und 1,7 Prozent), allerdings wurde der Trägeranteil fortan auf der Basis der wesentlich höheren Kindpauschalen berechnet, dafür entfielen die zuvor gesondert gezahlten U3- und Verfügungspauschalen. „Daher bleibt die finanzielle Belastung der freien Träger unter dem Strich gleich“, erläutert die Verwaltung. Zusätzlich verschärfe eine Änderung des Personalschlüssels das finanzielle Dilemma: „Die höheren Personalkosten sind aus den erhöhten Kind-Pauschalen nicht zu bestreiten.“

Diskussionen gibt es auch um die Mieten für die Kita-Neubauten der Gebag, hier an der Oberen Kaiserswerther Straße. Weil die KiBiz-Pauschalen des Landes nicht auskömmlich für die Träger sind, muss auch hier die Stadt einspringen.
Diskussionen gibt es auch um die Mieten für die Kita-Neubauten der Gebag, hier an der Oberen Kaiserswerther Straße. Weil die KiBiz-Pauschalen des Landes nicht auskömmlich für die Träger sind, muss auch hier die Stadt einspringen. © Gebag | Daniel Koke

Für fast alle Kitas werden Anträge auf Sonderzuschüsse gestellt

Durch Sonderzuschüsse schließt die Stadt seither die Deckungslücke einer wachsenden Zahl von Einrichtungen, um einen Rückzug der Träger zu verhindern. Der hätte zur Folge, dass die Stadt selbst die Kitas übernehmen müsste, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz zu gewährleisten. Das gelingt ohnehin nur durch dauerhafte Überbelegungen der Einrichtungen.

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Schon für das Kita-Jahr 19/20 beantragten neun Träger Sonderzuschüsse für 85 Einrichtungen. Für das Kita-Jahr 20/21 wurden Sonderzuschüsse an 14 Träger in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro für 82 Einrichtungen beantragt, bewilligt wurden rund 2,21 Millionen €. Für das Kita-Jahr 21/22 stellten 18 Träger für 111 Kitas Anträge auf Sonderzahlungen, genehmigt wurden rund 1,81 Millionen Euro. Für das laufende Jahr 2022/23 wurden bisher bereits knapp 780.000 Euro bewilligt.

Neue Unsicherheiten durch längere Bearbeitungszeiten im Jugendamt

Durch die Verdopplung der Zahl der Träger, die außerordentliche Zahlungen fordern, steigt auch der Aufwand im Jugendamt, wo für jeden Antrag eine individuelle Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt. „Durch lange Bearbeitungszeiten entstehen immer wieder Unsicherheiten zum Fortbetrieb oder der Erweiterung von Kitas, die dringend benötigt werden“, räumt die Verwaltung ein.

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Auch auf Wunsch der Träger der freien Wohlfahrtspflege will die Stadt nun zu einer pauschalierten Übernahme des Trägeranteils übergehen, der in Nachbarstädten wie Oberhausen, Krefeld und Düsseldorf bereits gelebte Praxis ist. Eine progressive Übernahme bis zu 100 Prozent anhand eines Stufenmodells bis 2027/28 lehnt die Verwaltung allerdings mit Verweis auf den Haushalt und die Gesetzeslage ab.

Bislang, so argumentiert das Rathaus, gebe es beim Land „eine klare Regelung der Aufteilung. Diese sollte angepasst und nicht durch die Kommunen unterlaufen werden.“ Die Landeshauptstadt teilt diese Bedenken nicht: Sie übernimmt die Trägeranteile bereits vollständig.

>> KITA-TRÄGERANTEILE: DAS SCHLÄGT DIE VERWALTUNG VOR

  • Ab dem Kita-Jahr 2024/25 werden 40 Prozent des Trägeranteils pauschal von der Stadt übernommen, nach individueller Prüfung kann der Anteil bis zu 60 Prozent betragen.
  • Sollten mit Sonderzuschüssen betriebene Gruppen oder Plätze nicht mehr benötigt werden, kann auch der Zuschuss gekündigt werden.
  • Falls die nachträgliche Abrechnung ergibt, dass eine Einrichtung auch ohne Übernahme von Trägeranteilen betrieben werden konnte, müssen Sonderzuschüsse ganz oder teilweise erstattet werden.