Duisburg. Der erste „Ort der Erstförderung“ in Duisburg ist immer noch nicht genehmigt, da gibt es schon einen zweiten Standort. Wo der ist und wo es hakt.
Schon vor dem Krieg gegen die Ukraine hatte das Duisburger Schulsystem mit knappen Ressourcen zu kämpfen - fehlenden Lehrern, maroden Räumen, Containern statt Klassen. Um die inzwischen auf über 1000 angewachsene Zahl von Kindern ohne Schulplatz auch nur annähernd beherrschbar zu machen, setzt Duisburg auf die Gründung neuer „Orte der Erstförderung“. Warum die Eröffnung seit Monaten hakt.
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Schon im März wurden Konzepte erarbeitet, wie in der ehemaligen Hauptschule Gneisenaustraße bis zu 300 Kinder aus der Ukraine und anderswo beschult werden könnten. Die Bezirksregierung Düsseldorf meldet allerdings seit Wochen weiteren „Abstimmungsbedarf“ an. Zuletzt erklärte Schulrätin Susanne Süß, dass es mit der Genehmigung nicht getan sei, „Wir müssen bereits jetzt die weitere Beschulung der Schülerinnen und Schüler mitdenken“. Eine Prognose für einen baldigen Start? Fehlanzeige.
Zweiter Standort als „Ort der Erstförderung“ in der Planung
https://www.waz.de/staedte/duisburg/hickhack-um-schulangebot-fuer-zugewanderte-in-duisburg-id236812769.htmlDabei gibt es inzwischen sogar einen zweiten Ort, der als Erstförderung in Frage kommt: Der Standort Gneisenaustraße, geleitet vom Landfermann-Gymnasium, setzt auf Kinder mit Potenzial für die Oberstufe. Unter der Leitung der Karl-Lehr-Realschule soll ein weiterer Standort in Wanheimerort entstehen, neben der Kranichschule, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache. Auf dem Gelände steht das Gebäude einer ehemaligen privaten Sprachschule leer. Es könnte Raum für 100 bis 140 Schülerinnen und Schüler bieten, sagt Stan Orlovic, Schulleiter der Karl-Lehr-Realschule.
Er war bislang einmal im Gebäude und sagt, dass die Toiletten „in keinem guten Zustand“ waren, der Rest sei ok. Für die Stadt und die Bezirksregierung habe er ein Konzept geschrieben, das Wert auf Integration legt: „Durch unser Sportprofil haben wir Möglichkeiten zur Kooperation mit Vereinen“, sagt Orlovic. Da die Dependance nur knapp fünf Minuten Fußweg vom Hauptsitz entfernt sei, gebe es auch andere Möglichkeiten, die Kinder von Anfang an einzubinden.
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Eine Sonderpädagogin für die Schule des Gemeinsamen Lernens
Die Realschule soll als Schule des Gemeinsamen Lernens eigentlich gar keine Seiteneinsteiger beschulen. 42 der 490 Schüler sind Förderkinder, deren Beeinträchtigungen von körperlich-motorischen über emotional-soziale bis zu geistigen reichen. Bei vielen gehe es um sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Lernen und Sprache, sagt der Schulleiter. Die einzige Fachkraft ist eine Lehrerin aus seinem Kollegium, die sich zur Sonderpädagogin hat weiterbilden lassen. „Der Markt ist halt leer“, bedauert Orlovic. Unterstützung gebe es immerhin durch drei multiprofessionelle Kräfte. „Die Rahmenbedingungen sind schwer“, sagt Orlovic, „aber das trifft ja auf viele Schulen zu“.
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Das neue Schulangebot kann sein Kollegium entsprechend auch nicht allein stemmen: „Wir machen es gern, brauchen aber Unterstützung.“ Er wartet auf Signale aus der Stadtverwaltung und der Bezirksregierung. Er habe „vorgearbeitet, wir können mit kurzem Vorlauf loslegen“.
Das einzige Signal, das aus Düsseldorf kommt, lautet: „Der Austausch mit der Stadt Duisburg dauert an“, schreibt eine Sprecherin der Bezirksregierung.
Bezirksregierung Arnsberg genehmigt Schulen schneller
In Städten, die der Bezirksregierung Arnsberg unterstellt sind, werden Genehmigungen schneller erteilt. Hagen etwa konnte bereits im August in einer leerstehenden Schule Klassen eigens für Zuwandererkinder aus der Ukraine und Rumänien eröffnen, die sukzessive wachsen. Dort darf man auf den Webseiten auch nachlesen, wie eine „abgestimmte Kapazitätsplanung“ für die Schülerinnen und Schüler laufen kann, inklusive Bildungsgangwechsel, Jahresplanung und Organigramm.
Auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf gibt es zu dem Thema null Treffer. Für den gesamten Themenkomplex Integration gibt es lediglich eine Landing-Page und drei allgemeine Sätze zur Aufgabe der Behörde, für eine „passende Versorgung der Schulen mit Stellen“ für Integration, Inklusion und interkulturelle Bildung zu sorgen. Dann folgt ein Link auf das „Bildungsportal des Landes NRW“, der ins Leere führt: „Datei nicht gefunden.“
>>BESCHULUNG FÜR ZUGEWANDERTE KINDER
- Das Schulministerium sieht grundsätzlich drei Möglichkeiten, neu zugewanderte Kinder zu unterrichten: Im Regelunterricht einer Schule mit Zusatzangeboten für den Spracherwerb, teils im Regelunterricht und teils in eigenen Lerngruppen sowie vollständig in eigenen Lerngruppen.
- In den Kommunen sorgen die Schulämter für Räumlichkeiten, das nötige Personal organisieren muss die Schulaufsicht – sie obliegt der Bezirksregierung.