Duisburg. Es gibt erneut einen Höchststand bei den künftigen Erstklässlern in Duisburg. Die beliebten Grundschulen werden 2023 „überlaufen“.
In den Duisburger Grundschulen wird es im nächsten Jahr enger: Zum Schuljahr 2023/24 rechnet die Stadt mit 5360 Erstklässlerinnen und Erstklässlern, berichtet Stadtsprecherin Gabi Priem. „Das sind knapp 200 mehr als letztes Jahr.“ Es kommen somit Schüler im Umfang einer kompletten zweizügigen Grundschule oben drauf.
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Vom 24. bis 28. Oktober finden die Anmeldungsverfahren in den Grundschulen statt. Schulpflichtig sind all jene, die zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren wurden. Kinder, die danach geboren wurden, können auf Antrag eingeschult werden.
Erste Zahlen zur Verteilung der Kinder liegen der Stadt also Anfang November vor, bis zum 15. November müssen die Anmeldungen erfolgt sein. Wie in jedem Jahr fehlen dann aber noch hunderte Kinder, weil viele Erziehungsberechtigte die Fristen versäumen.
Es fehlen Lehrer und Räume an den Duisburger Grundschulen
Für die Schulen bedeutet die Vielzahl von Kindern erneut große Herausforderungen, es fehlen Räume und Lehrer: Ende August konnten an Duisburger Grundschulen von 99 offenen Stellen lediglich neun besetzt werden. Und um den aktuellen Jahrgang beherbergen zu können, stehen schon jetzt an vielen Standorten Containerklassen oder werden, wie etwa an der Grundschule Krefelder Straße, neu aufgebaut.
Ralph Kalveram, der Leiter des Amtes für schulische Bildung, spricht von einer „angespannten Lage“. Stand jetzt geht er aber nicht davon aus, dass noch weitere Containerklassen nötig werden. Die 200 zusätzlichen Kinder leben im ganzen Stadtgebiet, es gehe also vor allem um eine geschickte Verteilung und das sei „vorsichtig formuliert machbar“.
Hohe Dynamik bei den Schülerzahlen
Der Höhepunkt könnte im kommenden Jahr erreicht sein: Seit 2010 stieg die Zahl der Schüler kontinuierlich von damals rund 4000 auf zuletzt 5195 I-Dötzchen für das laufende Schuljahr und für das kommende auf 5360. Hochrechnungen aus dem Jahr 2019 für den Schulausschuss gehen für den Jahrgang 2024/25 von einem Rückgang auf 4959 Schülern aus. Darin wird allerdings auch vor einer „hohen Dynamik“ durch Umzüge und weitere Zuwanderung gewarnt.
Kalveram setzt für das kommende Jahr auf Umverteilung: Sie war auch in weniger überfüllten Jahrgängen immer schon ein Thema. Es gibt Grundschulen, die von Eltern als besonders attraktiv eingeschätzt werden und die deshalb überlaufen sind, sagt Kalveram. Auf solche Fälle müsse es durch Umverteilung regionale Antworten geben. Der Schulamtsleiter zieht aber auch den Einsatz von Schulbussen in Betracht oder die Aktivierung außerschulischer Lernorte - also angemieteten Räume in unmittelbarer Nähe zu einer Schule.
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Richtwert von 26 Kindern pro Klasse in der Grundschule
Bei der Klassengröße halte sich die Stadt Duisburg freiwillig an einen Richtwert von 26 Kindern. Das Land würde an einzügigen Grundschulen bis zu 29 Kinder gestatten, bei zweizügigen Schulen 28. An Standorten mit größeren sozialen Herausforderungen will Kalveram weiter an kleineren Klassen festhalten. „Mal sehen, wie lange wir das noch machen können“, sagt der Schulamtsleiter mit Blick auf die Schulpflicht.
Die Schulleiter spiegeln dem Amtsleiter zurück, dass es aufgrund der unterschiedlichen Leistungsstände, fehlende Sprachkenntnisse und andere Hindernisse wichtig sei, entweder mit kleinen Klassen oder doppelten Lehrerbesetzungen zu arbeiten, um gute Bildung hinzukriegen. „Wir haben durch die Zuwanderung die höchste Quote von Kindern in der Erstförderung im Regierungsbezirk Düsseldorf“, verdeutlicht Kalveram.
Eine unbekannte Größe ist der Zuzug geflüchteter Familien aus der Ukraine und anderer Länder sowie von Zuwanderern aus Südost-Europa: „Da stoßen wir an Grenzen.“
>>DIESE REGELUNGEN GELTEN BEI DER WAHL DER GRUNDSCHULE
- Zum neuen Schuljahr werden erstmals neue Einzugsbereiche für 33 der insgesamt 75 Grundschulen gelten. So sollen Aufnahmekapazitäten und Schülerzahlen besser in Einklang gebracht werden. Sie sind auf einer Karte der Stadt Duisburg eingezeichnet und unter https://geoportal2.duisburg.de/geoportal/schulen/ abrufbar.
- Trotz dieser Schuleinzugsbereiche steht Eltern die Wahl der Grundschule frei - auch außerhalb Duisburgs. Ein gesetzlicher Anspruch, sein Kind an der nächstgelegenen Schule einschulen zu dürfen, besteht aber nicht. Entschieden wird nach Kriterien wie Schulweg oder Geschwisterkind. Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stadt unter dem Stichwort Einschulungsverfahren.
- Das Amt für schulische Bildung hat im September nach eigenen Angaben alle Erziehungsberechtigten angeschrieben und jeweils die umliegenden städtischen sowie konfessionell gebundenen Schulen des Schulbezirks empfohlen.