Duisburg. 45 Menschen wurden im ersten Halbjahr aus Duisburg abgeschoben. Wohin sie geflogen wurden und welche Hürden es bei Abschiebungen gibt.

Im ersten Halbjahr 2022 wurden aus Duisburg 45 Menschen abgeschoben. Die Vermutung, dass das neue Bundesgesetz („Migrationspaket“) dazu führen könnte, dass nun verstärkt „Altfälle“ insbesondere auf den Balkan abgeschoben werden, hat sich bislang nicht bestätigt. Das betont auch Thomas Freitag, Chef der Ausländerbehörde in Duisburg: „Die Fälle werden chronologisch abgearbeitet.“

Die Bundesregierung hat Anfang Juli einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach Menschen, die aufgrund ihrer langen Aufenthaltszeit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, jedoch bislang keine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet werden soll, das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. Daneben soll die Ausreise von Straftätern und Gefährdern konsequenter vollzogen werden.

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Duisburger Ausländerbehörde hat in 18 Länder abgeschoben

Die Abschiebeflüge in Duisburg gingen in 18 Länder: Mit sechs gingen die meisten Fälle nach Albanien, jeweils vier Menschen wurden nach Aserbaidschan, Georgien, Ghana und in die Türkei abgeschoben. Nach Bosnien-Herzegowina, Frankreich und Serbien wurden je drei Personen zurückgeflogen.

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Armenien, Bulgarien, Montenegro und Rumänien wurden je zweimal Zielort von Abschiebungen. Und einzelne Personen wurden nach Bangladesch, Iran, Libanon, Mazedonien, Polen und Tunesien gebracht.

Abschiebungen erschwert durch Regeln in den Zielländern

Bei Abschiebungen gebe es derzeit verschiedene Erschwernisse. So sind bei einigen Staaten, wie zum Beispiel Marokko, die Anzahl der täglich im Rahmen von Abschiebungen aufzunehmenden Personen aus Deutschland begrenzt, berichtet Freitag.

Thomas Freitag, Chef der Ausländerbehörde in Duisburg.
Thomas Freitag, Chef der Ausländerbehörde in Duisburg. © Stadt Duisburg Pressestelle

Auch die Corona-Regeln an den Zielorten seien herausfordernd: Manche Länder verlangten einen aktuellen negativen Schnelltest, manche auch einen PCR-Test, deren Koordination eine besondere Herausforderung darstellt. Wer aber eine Abschiebung verweigert und unter Zwang ausreisen muss, der sei am Tag nach einem PCR-Test eher nicht mehr auffindbar, verdeutlicht Freitag.

Abschiebungen bergen „enormes Stresspotenzial“

Diese morgendlichen Aktionen, bei denen das Ordnungsamt früh auf der Matte steht und die Betroffenen noch zwei Stunden Zeit haben, um ihre Koffer zu packen, bergen für die Betroffenen und die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein enormes Stresspotenzial. „Es gab dann im Vorfeld allerdings genug Alternativen, der Ausreiseverpflichtung freiwillig nachzukommen“, betont Freitag.

Die Bundesregierung habe mit dem neuen Gesetz den Spielraum deutlich ausgeweitet: „Wer hier arbeitet und die Möglichkeiten des neuen Chancenaufenthaltsrechts nutzt, kann auch bleiben“, sagt Freitag. Grundsätzlich sei es besser, mit einem geregelten Verfahren einzureisen und ehrlich zu bleiben. Wer aus Misstrauen gegenüber Behörden Identitätsverschleierung betreibe oder gar Betrug, der habe danach deutlich weniger Chancen.